Neues Bußgeld bei Flugreisen: Schneller Aufstehen wird bestraft!

Neues Bußgeld bei Flugreisen: Schneller Aufstehen wird bestraft!

Türkei - Am 14. Mai 2025 hat die Türkei eine neue Verordnung eingeführt, die Fluggäste betrifft, die während eines Fluges die Sicherheitsmaßnahmen missachten. Laut der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (SHGM) gilt ab sofort ein striktes Verbot, sich während des leuchtenden Anschnallzeichens von seinem Platz zu erheben oder Gepäckfächer zu öffnen. Die Verordnung UOD-2025/01 trat am 2. Mai in Kraft und hat zur Folge, dass das Kabinenpersonal ermächtigt ist, Passagiere, die gegen diese Regelung verstoßen, bei der Luftfahrtbehörde zu melden. Dies könnte mit einem noch nicht festgelegten Bußgeld geahndet werden. Die Maßnahme soll die Sicherheit bei der Landung und dem Aussteigen erhöhen. Turkish Airlines hat bereits in ihren standardisierten Durchsagen auf die neuen Vorschriften hingewiesen und appelliert an die Passagiere, das Anschnallzeichen zu beachten und sich nicht vor Ertönen des „Parkens“ zu erheben, um mögliche Unfälle zu vermeiden.

Die Sicherheit der Fluggäste steht in der Luftfahrt an oberster Stelle, wie ein Sprecher der SHGM betont. Durch diese neuen Regelungen soll das Risiko von Unfällen beim Aussteigen minimiert werden, insbesondere in den ersten Momenten nach der Landung.

Hintergrund zu Fluggastrechten

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Luftfahrt sind die Fluggastrechte, die den Schutz der Passagiere bei Nichtbeförderungen, Annullierungen oder Verspätungen gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen für diese Rechte bilden die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments, die seit ihrer Inkraftsetzung am 17. Februar 2005 eine der detailliertesten Regelungen im internationalen Flugrecht darstellt. Diese Verordnung gilt nicht nur für Linienflüge, sondern auch für Charterflüge und Billigflüge. Darüber hinaus erhalten Fluggäste verschuldensunabhängige Mindestrechte, die sie bei jeglichen Unannehmlichkeiten in Anspruch nehmen können.

Besonders relevante Entschädigungen belaufen sich auf 250 € für Flüge bis 1500 km, 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1500 km und für Strecken von 1500 bis 3500 km sowie 600 € für Flüge über 3500 km außerhalb der EU. Im Falle von Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf Sachleistungen wie Mahlzeiten und Hotelunterbringung, die abhängig von der Verspätungsdauer zu gewähren sind. Jedoch können Insolvenz und Streiks als außergewöhnliche Umstände gewertet werden, die die Pflicht zur Entschädigung beeinflussen.

Zusammenfassung der Fluggastrechte

  • Rechte gelten für Linienflüge, Charterflüge und Billigflüge
  • Entschädigungen:
    • 250 € (bis 1500 km)
    • 400 € (innerhalb EU über 1500 km und 1500-3500 km)
    • 600 € (über 3500 km außerhalb EU)
  • Ansprüche bei Verspätung: Sachleistungen wie Mahlzeiten und Unterbringung
  • Verjährungsfrist für Ansprüche: 3 Jahre

Diese neuen Regelungen und die bestehenden Fluggastrechte verdeutlichen, wie wichtig das Thema Sicherheit und Verbraucherschutz in der Luftfahrt ist. Sowohl Passagiere als auch Fluggesellschaften sind aufgefordert, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten, um ein sicheres und reibungsloses Reisen zu gewährleisten. Weitere Informationen über Fluggastrechte finden sich auf Passagierrechte.

Details
OrtTürkei
Quellen

Kommentare (0)