Honig-Transparenz: Neue Regeln bringen Klarheit für österreichische Käufer!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
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Ab 14. Juni 2026 müssen Honiggläser in Österreich klare Herkunftsangaben enthalten. Die EU stärkt Verbrauchertransparenz.

Ab 14. Juni 2026 müssen Honiggläser in Österreich klare Herkunftsangaben enthalten. Die EU stärkt Verbrauchertransparenz.
Ab 14. Juni 2026 müssen Honiggläser in Österreich klare Herkunftsangaben enthalten. Die EU stärkt Verbrauchertransparenz.

Honig-Transparenz: Neue Regeln bringen Klarheit für österreichische Käufer!

Ab dem 14. Juni 2026 treten in Österreich neue Regelungen für die Kennzeichnung von Honig in Kraft, die eine klare Herkunftsangabe vorschreiben. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, die Transparenz in der Lebensmittelkennzeichnung zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Wie oe24 berichtet, wird es für Verbraucher einfacher, die Herkunft ihres Honigs nachzuvollziehen, da bisherige Angaben oft ungenau waren.

Die neuen Vorgaben verlangen von Honiggläsern in Österreich, dass sie die Herkunft des Honigs deutlich angeben. Bei Mischungen aus mehreren Ländern müssen diese in der Reihenfolge ihres prozentualen Anteils aufgeführt werden. Ein Beispiel für die Kennzeichnung könnte lauten: „Mexiko (außerhalb der EU) 40%“. Diese Regelung soll auch dazu beitragen, dass regionale Imker unterstützt werden und der Kauf von lokal produziertem Honig gefördert wird.

Hintergrund der Regelung

Die neue Kennzeichnung von Honig ist Teil der Richtlinie (EU) 2024/1438, die am 14. Mai 2024 verabschiedet wurde und darauf abzielt, die Transparenz, den Verbraucherschutz und faire Handelspraktiken innerhalb der europäischen Lebensmittelbranche zu stärken. Diese Novelle reagiert auf den „europäischen Grünen Deal“ und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Sie soll Verbrauchern helfen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und die Herkunft ihrer Lebensmittel besser zu verstehen, erläutert juravendis.

Bereits jetzt ist die ungenaue Angabe „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ als verwirrend empfunden worden. Die Änderungen sollen daher die Kennzeichnung harmonisieren und Missverständnisse im Binnenmarkt vermeiden. Händler, Importfirmen und Abfüller sind angehalten, ihre Etiketten entsprechend anzupassen. Kleinere Betriebe stehen hierbei allerdings vor zusätzlichen Herausforderungen, da sie mehr Aufwand betreiben müssen, um den neuen Standards gerecht zu werden.

Die neue Regelung wird von vielen in der Branche als positiv bewertet. Die klare Angabe der Herkunft ist nicht nur im Sinne der Verbraucher, sondern auch von zentraler Bedeutung zur Stärkung regionaler Produkte und entsprechender Märkte. Dies wird insbesondere bedeutend sein, wenn die Änderungen 2026 endgültig in Kraft treten, da dann auch Produkte, die vor diesem Datum verkauft wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände verfügbar bleiben.

Weitere Änderungen in der Lebensmittelkennzeichnung

Zusätzlich zur Honigkennzeichnung sieht die neue Richtlinie auch Änderungen in der Kategorisierung von Fruchtsäften vor. Hier wird eine neue Kategorie für „zuckerreduzierte Fruchtsäfte“ eingeführt, welche eine Reduzierung des Zuckergehalts um mindestens 30 % bedeutet. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Nahrungsmittelindustrie noch transparenter zu gestalten und den Verbrauchern zu helfen, gesündere Entscheidungen zu treffen.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die EU eine umfassende Strategie, um den Verbraucherschutz zu verbessern und eine faire Marktumgebung zu schaffen. Die Änderungen zur Honigkennzeichnung und den Fruchtsäften sind somit nicht nur ein Schritt hin zu mehr Transparenz, sondern auch ein Zeichen für einen zukunftsorientierten Ansatz in der Lebensmittelpolitik, der sowohl Hersteller als auch Konsumenten in den Mittelpunkt stellt.