
Am 1. April 2025 zeigt sich die politische Unterstützung für die Beschäftigten von Lieferando, während die Diskussion um faire Arbeitsbedingungen in der Plattformwirtschaft an Fahrt gewinnt. Die Grünen solidarisieren sich mit den Angestellten und fordern eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Hierbei betonen Markus Koza, der Arbeits- und Sozialsprecher, und Lukas Hammer, der Verkehrssprecher, die Dringlichkeit gut abgesicherter Jobs für Plattformarbeiter:innen.
Die Grünen werfen Unternehmen vor, durch systematisches Lohn- und Sozialdumping an der Einhaltung von Kollektivverträgen zu scheitern. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Nationalrat eingebracht, um die misslichen Umstände zu adressieren. Koza kritisiert nachdrücklich die Prekarisierung von Arbeitsplätzen und fordert eine faire Wettbewerbsumgebung, die nur durch gerechte Bedingungen für alle Betriebe realisierbar ist.
Regulierungen für Plattformarbeit
Im Februar 2025 haben Parlament und Rat der EU neue Regeln zur Einstufung des Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten verabschiedet. Diese Entscheidung war das Resultat intensiver Verhandlungen und wurde mit 554 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Ziel ist es, der Scheinselbstständigkeit entgegenzuwirken und den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz zu regulieren. EU-Länder sind nun dazu verpflichtet, eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung einzuführen, sobald eine erkennbare Kontrolle durch Plattformen besteht.
Zusätzlich werden Plattformbeschäftigte vor Entlassungen geschützt, die auf algorithmischen Entscheidungen basieren. Das rechtliche Instrument zielt darauf ab, die Datenschutzrechte der Arbeitnehmer zu stärken, indem bestimmte personenbezogene Daten, wie etwa der emotionale oder psychische Zustand, nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Berichterstatterin Elisabetta Gualmini weist darauf hin, dass diese Richtlinie bis zu 40 Millionen Beschäftigten Zugang zu fairen Arbeitsbedingungen ermöglichen wird.
Umsetzung und Ausblick
Die neuen Regelungen sind Teil der Richtlinie (EU) 2024/2831, die am 23. Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Ihre Ziele umfassen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie den Schutz personenbezogener Daten für Plattformbeschäftigte. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Kommission wird bis zum 2. Dezember 2029 eine Überprüfung der Umsetzung vornehmen, um sicherzustellen, dass die neuen Standards auch tatsächlich eingehalten werden.
Anmerkenswert ist, dass 2021 mehr als 500 digitale Arbeitsplattformen in der EU über 28 Millionen Menschen beschäftigten, wobei die Zahl bis 2025 auf 43 Millionen ansteigen könnte. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit der gesetzlichen Anpassungen, um den Herausforderungen der sich schnell verändernden Arbeitswelt gerecht zu werden.
Die Entwicklungen zeigen, dass die Kombination aus politischem Engagement und regulatorischen Maßnahmen zunehmend notwendig ist, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer in der Plattformwirtschaft gerecht zu werden. ots.at berichtet über die unternehmensseitige Verantwortung. Ergänzend hebt europarl.europa.eu die politischen Entscheidungen hervor, während eur-lex.europa.eu die rechtlichen Rahmenbedingungen detailliert darstellt.
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