Das Europäische Parlament hat mit einer klaren Mehrheit von 378 zu 152 Stimmen eine umstrittene Resolution zu umfassenden Rauchverboten, auch in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben, abgelehnt. Wolfgang Streißnig, Bundesobmann der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich, bezeichnet diese Entscheidung als „Sieg der Vernunft“. Er betont, dass pauschale Verbote in der Tabakwirtschaft nicht zielführend seien, da das österreichische Trafikantennetzwerk erfolgreich den Jugend- und Gesundheitsschutz umsetzt, ohne die unternehmerische Freiheit zu gefährden. Streißnig kritisiert die derzeitige Empfehlung des Rates für Gesundheit, die am 3. Dezember zur Abstimmung kommt und weitreichende Rauchverbote anstrebt, als unangebracht und einseitig.
Rechtsetzungsverfahren der EU
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist Teil eines komplexen rechtlichen Entscheidungsverfahrens innerhalb der EU. Wie Lernhelfer erläutert, läuft der Gesetzgebungsprozess in der EU meist in mehreren Stufen ab. Das Initiativrecht liegt bei der Kommission, gefolgt von Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat, wobei der Rat schließlich die Entscheidung trifft. Der Rat hat dabei die Möglichkeit, uu teilweise den Vorschlag zuändern, jedoch ist das Parlament nicht an diese Verfahren gebunden. Dies verdeutlicht die Machtverhältnisse und die wichtigsten Akteure im Gesetzgebungsprozess, wobei das Parlament immer mehr Mitbestimmungsrechte erkämpft hat.
Streißnig hebt hervor, dass Österreichs Modell des Tabakmonopols als Best-Practice-Beispiel innerhalb der EU dient, das eine effektive und nachhaltige Prävention bietet, ohne die kleinen Trafikanten zu gefährden. Ein umfassendes Rauchverbot würde sowohl die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche als auch die Existenz kleiner Unternehmen gefährden. Die Empfehlung zur Ausweitung von Rauchverboten sieht Streißnig daher kritisch und plädiert für differenzierte, wissenschaftlich fundierte Ansätze anstelle von einseitigen Maßnahmen.