Am 4. Dezember 2025 einigten sich Unterhändler der 27 EU-Staaten sowie des Europaparlaments in Brüssel auf grundlegende Änderungen der EU-Gentechnikregeln. Diese Regelungen erlauben es, mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel in Supermärkten zu verkaufen, ohne sie speziell zu kennzeichnen. Dieser Schritt markiert eine wesentliche Erleichterung für die Züchtung und Vermarktung von Pflanzen auf dem europäischen Markt.

Die neuen Vorgaben, die möglichst schnell in Kraft treten sollen, müssen allerdings noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden – eine Bestätigung wird jedoch als Formsache gehandhabt. Künftig werden zwei Kategorien für Pflanzen definiert: Die erste Kategorie umfasst Pflanzen mit begrenzten genetischen Eingriffen, wie sie beispielsweise durch die Gen-Schere CRISPR-Cas erzeugt werden. Diese Produkte benötigen keine spezielle Kennzeichnung im Handel, lediglich das Saatgut muss als gentechnisch verändert ausgewiesen sein. In der zweiten Kategorie fallen Pflanzen mit umfangreicheren genetischen Veränderungen, die weiterhin strengeren Vorschriften unterliegen müssen.

Wirtschaftliche und ökologische Perspektiven

Die Änderungen sind in erster Linie darauf ausgelegt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte zu verbessern und die Entwicklung neuer, ertragreicher und klimaresistenter Pflanzensorten zu forcieren. Befürworter der Regelung heben hervor, dass die Gentechnik die Züchtung speditiert und helfen kann, Pflanzen zu entwickeln, die weniger Wasser benötigen oder resistent gegen Krankheiten sind. Agrarwissenschaftler Professor Matin Qaim sieht in der Neuen Grünen Gentechnik (NGT) ein großes Potenzial, um umweltangepasste Pflanzen zu gestalten, die den Einsatz von Pestiziden reduzieren könnten.

Die neue Gesetzgebung fällt in eine Zeit, in der viele andere Regionen der Welt bereits wesentlich lockere Gentechnikregeln haben. Dies könnte dazu beitragen, dass europäische Landwirte international wettbewerbsfähiger werden. Dennoch bleibt die Gentechnikfreie Biolandwirtschaft bestehen, wobei ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik nicht als Verstoß gewertet wird.

Kontroversen und Kritikerstimmen

Die Legalisierung des Verkaufs gentechnisch veränderter Pflanzen ohne spezifische Kennzeichnung ruft jedoch auch viele Kritiker auf den Plan. Diese äußern Bedenken hinsichtlich der unkalkulierbaren Risiken und der unkontrollierten Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen. Kritiker, darunter Naturschützer und einige Agrarvertreter, warnen vor einer möglichen Patentierung durch große Konzerne sowie der Intransparenz für Verbraucher, die nicht wissen könnten, welche Lebensmittel sie konsumieren.

Österreichische EU-Parlamentarier und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) haben bei vorherigen Abstimmungen größtenteils gegen diese Neuregelungen gestimmt, wobei Totschnig die Position für Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht vertritt. Es stehen große Fragen im Raum, insbesondere was die langfristigen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Verbraucherrechte betrifft.

Insgesamt zielen die neuen Regelungen darauf ab, die Entwicklung und Vermarktung von Pflanzenzüchtungen in der EU zu fördern, während gleichzeitig in der Debatte um Transparenz und Kontrolle ein Spannungsfeld entsteht, das es zu beobachten gilt.

Für weitere Informationen zu den neuen Gentechnikregeln in der EU lesen Sie die Artikel von Vienna.at, Tagesschau und BR.de.