Ein außergewöhnlicher Antrag des Jobcenters in Berlin-Pankow sorgt für Aufregung: Ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger, der vor über 16 Jahren zu Unrecht Gelder erhalten haben soll, wird nun zur Rückzahlung aufgefordert – dieses Mal in der Höhe von 375,95 Euro, plus Mahngebühren. Der Betroffene hielt den Bescheid zunächst für einen Scherz, doch das Jobcenter macht ernst. Laut dem Sozialrechtsexperten Utz Anhalt ist es skandalös, dass solche Forderungen erst nach so langer Zeit erhoben werden. Die Debatte dreht sich um die Frage der Verjährung, denn laut § 52 Absatz 2 SGB X können Rückzahlungsansprüche bis zu 30 Jahre gelten, während in vielen Fällen lediglich eine vierjährige Verjährungsfrist Anwendung finden sollte, berichtete gegen-hartz.de.
Überprüfung der Bürgergeld-Empfänger
Die Rückforderung dürfte nicht an einen Einzelfall gebunden sein. Laut Informationen von merkur.de prüfen die Jobcenter kontinuierlich die Ansprüche der Bürgergeld-Bezieher. Ein automatisierter Datenabgleich von rund 9,1 Millionen verarbeiteten Daten zwischen verschiedenen Behörden zeigt, dass Jobcenter systematisch möglichen Leistungsbetrug nachgehen, oft mit drastischen Konsequenzen. Im vergangenen Jahr wurden 82.000 Hinweise auf Sozialleistungsbetrug verfolgt, was dazu führte, dass Tausende von Bürgergeld-Empfängern ihre Leistungen verloren oder sogar strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Schärfe solcher Maßnahmen bringt allerdings auch dunkle Schatten an die Oberfläche: Betroffene, die unabsichtlich in eine Rückforderungsfalle geraten, finden sich oft in einer ausweglosen Situation, da sie keine Beweise aus der Vergangenheit mehr vorlegen können. Der Trend zeigt, dass die Behörden immer rigoroser gegen vermeintlichen Betrug vorgehen, während reichere Bürger kaum ähnlich rigorosen Überprüfungen ausgesetzt sind. Dies ruft nicht nur Empörung hervor, sondern lässt auch die Frage aufkommen, inwieweit solche Praktiken fair und gerecht sind.
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