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Zwangseinweisungen in der Psychiatrie: Rechte und Vorsorge für Patienten

In Deutschland sind jährlich etwa 750.000 Menschen auf psychiatrische Hilfe angewiesen, und unter ihnen fürchten viele die Möglichkeit einer Zwangseinweisung. Diese „Unterbringungen“ betreffen rund 140.000 Personen und werfen die brennende Frage auf: Was geschieht mit einem, wenn man gegen seinen Willen behandelt wird? Die Diskussion um Zwangsmaßnahmen ist hitzig, da sie in die Grundrechte eingreifen und potenziell traumatische Folgen haben können.

Eine Zwangseinweisung ist nur mit richterlichem Beschluss erlaubt, wenn eine Person sich oder andere ernsthaft gefährdet. In extremen Notfällen können Ärzte Zwangsmaßnahmen wie Fixierung, Isolation oder Zwangsmedikation anordnen, jedoch nur, wenn alle anderen Optionen bereits ausgeschöpft wurden. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hat klare Richtlinien herausgegeben, die sicherstellen, dass solche Maßnahmen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

Rechte der Patienten in der Psychiatrie

Patienten haben das Recht auf eine angemessene Behandlung und können verständliche Informationen zu ihrer Diagnose und Therapie verlangen. Sie dürfen Einsicht in ihre Krankenakte nehmen und Angehörige in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Doch wie kann man sich im Krisenfall absichern und mitbestimmen?

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Vorsorge für den Krisenfall

Für Menschen, die möglicherweise mehrfach in psychiatrische Behandlung müssen, gibt es Möglichkeiten, im Voraus aktiv zu werden. Eine psychiatrische Patientenverfügung ermöglicht es, im Falle der Handlungsunfähigkeit festzulegen, welche Behandlungen ausgeschlossen oder gewünscht sind. Eine Behandlungsvereinbarung kann nach einem Krankenhausaufenthalt erstellt werden, um festzulegen, wie bei einer erneuten Einweisung verfahren werden soll. Zudem ist eine Vorsorgevollmacht ratsam, um Angehörige oder Freunde zu bevollmächtigen, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist. Diese Dokumente können entscheidend sein, um die eigene Behandlung mitzugestalten und die eigenen Wünsche zu respektieren.

Quelle/Referenz
shz.de

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