In einer umfassenden Aktion zur Überprüfung des Mindestlohns haben am 17. Oktober 2024 etwa 100 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Gießen in Hessen ihre Kontrollen durchgeführt. Diese bundesweite Schwerpunktaktion hatte das Ziel, die Einhaltung des Mindestlohns von 12,41 Euro zu überprüfen und sicherzustellen, dass Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen. Unterstützt wurden die Zöllner*innen von Finanzämtern und Job-Centern aus der Region.
Im Rahmen der Aktion wurden 88 Arbeitgeber kontrolliert und mehr als 270 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Diese Prüfungen umfassten verschiedene Branchen, darunter Wäschereien, Frisörgeschäfte, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, Stephanie Auerswald, berichtete, dass in acht Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt wurden, die nun weitergehend untersucht werden müssen.
Illegaler Arbeitskräfteinsatz
Die Kontrollen zeigten jedoch nicht nur mögliche Verstöße in Bezug auf den Mindestlohn. In mehreren Fällen wurden Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen angetroffen. So trafen die Zöllner*innen im Bezirk Gießen auf zwei Vietnamesinnen im Alter von 19 und 34 Jahren in einem Nagelstudio. Im Lahn-Dill-Kreis mussten zwei Georgier im Alter von 22 und 24 Jahren die Arbeit in einem Barbershop einstellen, da ihnen die nötigen Papiere fehlten.
Darüber hinaus wurde im Bezirk Kassel ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant sowie ein 30-jähriger Vietnamese in einem weiteren Nagelstudio ohne gültige Arbeitserlaubnis entdeckt. Auch im Kreis Fulda waren zwei Georgierinnen (32 und 33 Jahre) betroffen, die mit gefälschten Ausweisdokumenten arbeiteten. Insgesamt wurden alle acht Arbeitnehmer vorläufig festgenommen, und es wurden strafrechtliche Verfahren gegen sie eingeleitet. Über ihren weiteren Aufenthalt entscheiden nun die zuständigen Ausländerbehörden.
Die Überprüfungen sind Teil einer umfangreichen imperialen Aktion, an der 21 EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren und die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wurde. Diese internationale Zusammenarbeit zielt darauf ab, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. In Deutschland waren über 3.300 Zöllner*innen im Einsatz, flankiert von Delegationen aus 20 EU-Ländern, die die Maßnahmen beobachteten.
Im vergangenen Jahr mussten bereits 212 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Arbeitgeber eingeleitet werden. Diese Aktion zeigt, wie ernst die Behörden die Bekämpfung von Schwarzarbeit nehmen und wie wichtig die Kooperation auf europäischer Ebene ist, um den Mindestlohn durchzusetzen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und Details zu den aktuellen Prüfungen verweist die Pressesprecherin auf die zuständigen Behörden. Der Bericht bietet einen eindrucksvollen Einblick in die Herausforderungen, mit denen der Zoll und die Arbeitsmarktinspektionen konfrontiert sind, wenn es darum geht, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und illegale Praktiken zu unterbinden. Mehr über die aktuellen Entwicklungen можно wissen на www.presseportal.de.