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Zoll setzt Mindestlohn durch: Großaktion gegen Schwarzarbeit in Bonn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 17. Oktober 2024 eine umfassende Aktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns in Deutschland durchgeführt. Diese Maßnahme ist Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfungen in der gesamten Europäischen Union und involvierte eine aktive Teilnahme von Arbeitsmarktinspektoren aus mehreren EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt nahmen 21 Länder an dieser Aktion teil, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde.

Bei dieser bundesweiten Prüfung lag der Fokus auf grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Über 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, unterstützt von Delegationen aus 20 anderen EU-Staaten, die die Prüfungen beobachteten. Ziel war es, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen Schwarzarbeit und die Umgehung des Mindestlohns zu stärken.

Umfang der Prüfungen

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Auch die Leiterin der Direktion VII der FKS, Constanze Voß, hob die Bedeutung dieser Prüfungen hervor. Sie erklärte: "Zehn Jahre Mindestlohn in Deutschland. Auch in Anbetracht dieses wichtigen Jubiläums finde ich es großartig, dass die diesjährige Mindestlohnsonderprüfung in einem ganz besonderen Rahmen, nämlich im Rahmen der Aktionswoche 'Mindestlohn', stattgefunden hat." Sie betonte, dass es wichtig sei, ein klares Signal für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen zu setzen und die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu fördern.

Die Prüfer werden nun in den kommenden Wochen und Monaten eine umfangreiche Auswertung der gesammelten Daten vornehmen. Diese Auswertungen sind der Schlüssel zur Aufdeckung von Verstößen gegen den Mindestlohn, der nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern gilt. Das Ziel ist es, gründliche und tiefgehende Untersuchungen, insbesondere bezüglich der Lohn- und Finanzbuchhaltungen, zu ermöglichen.

Hintergrundinformation zur Mindestlohnregelung

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der auf dem Gesetz über den Mindestlohn (MiLoG) basiert. Dieser Mindestlohn hat sich seit seiner Einführung stetig erhöht: Ursprünglich lag er bei 8,50 Euro brutto pro Stunde und beträgt mittlerweile, seit dem 1. Januar 2024, 12,41 Euro. Die Erhöhungen in den letzten Jahren belegen die fortwährenden Bemühungen, faire Löhne zu gewährleisten. Zukünftig wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 weiter auf 12,82 Euro angehoben.

Zusätzlich zum allgemeinen Mindestlohn existieren in verschiedenen Branchen spezielle Mindestlohnregelungen. Diese Entwicklungen sind ein Zeichen dafür, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse kontinuierlich überprüft und angepasst werden, um der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und zur Planung zukünftiger Prüfmaßnahmen im Hinblick auf den Mindestlohn empfiehlt es sich, einen Blick auf die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de zu werfen.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Bonn, Deutschland
Quelle
presseportal.de

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