In Deutschland sorgt die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete für Aufregung. Diese neuen Karten, die als Guthaben-basierte Zahlungsmittel fungieren, wurden als Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeführt, um Asylbewerber:innen eine einheitliche und kontrollierte Unterstützung zu ermöglichen. Die Bundesregierung beschloss im März 2024 eine Gesetzesänderung, die die Bezahlkarte ausdrücklich als Leistungsform aufnimmt. Nach intensiven Beratungen im Bundestag und dem anschließenden Zustimmung des Bundesrats trat das Gesetz am 16. Mai 2024 in Kraft. Wie die Bundesregierung berichtet, ermöglicht die Bezahlkarte den Geflüchteten, ihre ihnen zustehenden Leistungen einfach und sicher zu empfangen.
Kritik und Einschränkungen
Trotz der positiven Absichten gibt es bereits von Anfang an heftige Kritik an der Handhabung der Bezahlkarten. Wie Perspective Daily dokumentiert, klagen viele Asylbewerber:innen über erhebliche Einschränkungen: So dürfen monatlich lediglich 50 Euro Bargeld abgehoben werden, was einen enormen Druck auf die finanzielle Flexibilität ausübt. Zudem sind die Nutzungsmöglichkeiten der Karte oft regional begrenzt, was die Mobilität der Geflüchteten einschränkt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den einzelnen Bundesländern, wodurch es zu weiteren Unterschieden und Missverständnissen in der Anwendung kommt.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden und sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel ausschließlich für das Leben der Geflüchteten im Inland verwendet werden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Gesellschaft, die Behörden und letztendlich die Betroffenen selbst mit diesen neuen Herausforderungen umgehen werden.