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Wichtige Frist für Gasheizer: Handlungsbedarf bis zum 15. September!

Achtung! Alle Besitzer einer Gasheizung müssen bis zum 15. September 2024 einen verpflichtenden Heizungscheck durchführen lassen – denn die Bundesregierung will mit neuen Vorschriften für mehr Energieeffizienz in Deutschlands 41 Millionen Haushalten sorgen!

Die Zeit drängt für Haushalte in Deutschland, die mit einer Gasheizung ausgestattet sind. Eine neue Verpflichtung zur Prüfung der Heizungsanlagen wurde eingeführt, die über den allgemeinen Wartungsbedarf hinausgeht und Verbraucher dringend zum Handeln auffordert. Laut einer aktuellen Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Besitzer alter Gasheizungen unbedingt aufmerksam sein.

Mit rund 41 Millionen Haushalten, die sich auf fossile Brennstoffe verlassen, hat die Bundesregierung klare Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Energien ergriffen. Der Schlüssel dazu ist der Umstieg auf Heizungen, die zu 65 Prozent erneuerbare Wärme verwenden. Eine entsprechende Verordnung sieht vor, dass ältere Heizungen einem obligatorischen Heizungscheck unterzogen werden müssen.

Fristen und Auflagen für Gasheizungen

Nach den Bestimmungen der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ sind Besitzer von Gasheizungen verpflichtet, ihre Heizungsanlagen bis spätestens 15. September 2024 überprüfen zu lassen. Dabei betrifft die Regelung speziell Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten. Für größere Gebäude, ab zehn Wohneinheiten, endete die Frist bereits im September 2023. Es ist ratsam, nicht bis zur letzten Minute zu warten, da besagte Fristen fest und nicht verlängerbar sind.

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Die Prüfungen müssen von sogenannten „fachkundigen Personen“ durchgeführt werden. Dazu zählen Schornsteinfeger, erfahrene Handwerker, spezialisierte Heizungsbauer und ausgewählte Energieberater. Diese Experten sind dafür zuständig, sicherzustellen, dass die Heizungsanlage effizient eingestellt ist und alle Dämmelemente sowie Verbrauchsoptimierungen berücksichtigt werden.

Kosten und praktische Umsetzung des Heizungschecks

Laut dem Verband Wohneigentum wird die Prüfung voraussichtlich bei rund 10,4 Millionen Heizungen notwendig sein. Die Kosten für einen Heizungscheck bewegen sich im Durchschnitt zwischen 100 und 150 Euro. Es wird empfohlen, diese Überprüfung im Rahmen bereits geplanter Wartungsarbeiten durchzuführen, um zusätzliche Kosten zu minimieren.

Wer jedoch nachweisen kann, dass seine Heizungsanlage in den letzten zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 geprüft wurde und keine Mängel auftraten, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Gebäude, die nach einem standardisierten Energiemanagementsystem gewartet werden.

Diese Maßnahme der Regierung ist Teil eines größeren Plans zur Einsparung von Energie und erfolgreichen Umstellung auf nachhaltige Heiztechnologien. Der Heizungscheck ist eine mittelfristige Maßnahme, die bereits seit dem 1. Oktober 2023 gilt und automatisch am 30. September 2024 abläuft, falls keine Anpassungen folgen.

Zusätzlich können durch den Prüfprozess individuelle Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufgezeigt werden, was potenziell zu weiteren freiwilligen Verbesserungen bei den Heizsystemen führen kann. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat bereits darauf hingewiesen, dass solche Prüfungen nicht nur die aktuellen Standards überwachen, sondern auch Potenzial für persönliche Energiesparmaßnahmen bieten.

Für mehr Details zu diesem Thema und weiteren Entwicklungen stehen umfassende Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen bietet ein vertiefender Artikel auf www.ruhr24.de.

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