Große Aufregung im Kreis Steinburg! Die Suche nach 100 neuen Jugendschöffen hat begonnen, und die Bewerbungsfrist endet bald! Im ersten Halbjahr 2023 werden die künftigen Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt – ein bedeutender Schritt für die Rechtsprechung in Strafsachen. Dabei stehen die Schöffen an der Seite der Richter und tragen Verantwortung für ihre Urteile über junge Straftäter!
Das Auswahlverfahren wird im zweiten Halbjahr 2023 vom Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht durchgeführt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hat gleich doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen, als benötigt werden. Es ist eine einmalige Chance für Frauen und Männer, aktiv an der Rechtsprechung teilzunehmen! Gesucht werden Bewerber, die Deutsch sprechen, im Kreis wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Achtung: Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder in einem Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten steckt, hat keine Chance!
Wichtige Anforderungen und Verantwortung
Die Anforderungen sind hoch: Schöffen müssen über soziale Kompetenz verfügen und in der Lage sein, das Handeln junger Menschen im sozialen Umfeld zu beurteilen. Dabei sind besondere Erfahrungen in der Jugendarbeit von Vorteil. Aber keine Sorge – juristische Kenntnisse sind nicht nötig! Doch Vorsicht: Die Verantwortung für Urteile, die bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen können, sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen. Nur die, die auch mit einem Freispruch oder einer harten Strafe gut leben können, sollten sich für das Amt bewerben.
Sie sind interessiert? Dann zögern Sie nicht länger! Bewerbungen sind bis zum 19. Mai 2023 beim Jugendamt des Kreises Steinburg oder bei Ihrer örtlichen Verwaltung einzureichen. Alle nötigen Infos und Formulare finden Sie auf www.schoeffenwahl.de. Dies ist Ihre Gelegenheit, Verantwortung zu übernehmen und sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren – handeln Sie jetzt!
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