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WEISSER RING setzt klare Zeichen gegen Extremismus und Rassismus

WEISSE RING schlägt Alarm: Bei der Bundesdelegiertenversammlung in Frankfurt am Main wurde mit überwältigender Mehrheit (99,5 %) eine Unvereinbarkeitsklausel verabschiedet, die Extremisten und Rassisten den Zutritt verwehrt – ein klares Bekenntnis gegen Intoleranz und für den Opferschutz!

Mainz/Frankfurt (ots)

Die Bundesdelegiertenversammlung des WEISSEN RINGS hat einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Werte des Vereins unternommen. Mit überwältigenden 99,5 Prozent der Stimmen wurde eine Unvereinbarkeitsklausel in die Satzung aufgenommen. Ziel dieser Klausel ist es, den Einfluss extremistischer und rassistischer Strömungen auf die größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer in Deutschland zu verhindern. Diese Entscheidung ist ein klares Signal für die Ablehnung von Intoleranz und Gewalt.

Barbara Richstein, die neu gewählte Bundesvorsitzende, äußerte sich erfreut über diese eindeutige Stellungnahme des Vereins: „Extremismus und Rassismus haben in einem Opferschutzverein keinen Platz.“ Die Satzungsänderung bedeutet, dass Mitglieder ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder gegen die in der Präambel festgelegten Grundwerte verstößt.

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Werte und Grundsätze

Die neu eingeführte Präambel stellt klar, dass die Arbeit des WEISSEN RINGS auf dem Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes basiert. Hierzu gehören der klare Widerspruch zu Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit sowie jeglichen Formen von Gewalt. Seit 2018 hat sich der Verein wiederholt von extremistischen Gruppen distanziert. Zu den Hintergründen dieser Entwicklung zählt auch ein Vorfall, bei dem das Logo des WEISSEN RINGS missbräuchlich von einem AfD-Ortsverband verwendet wurde.

Diese Maßnahmen reflektieren den unbedingten Willen des WEISSEN RINGS, sich nicht instrumentalisieren zu lassen und das Leitbild des Vereins zu schützen. Der Beschluss, den klaren Standpunkt gegen jede Form von Extremismus in der Satzung zu verankern, hebt die Bedeutung der demokratischen Werte hervor, die der Verein vertritt. Die Satzungsänderung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit durch die Bundesdelegiertenversammlung genehmigt werden, und diese tagt alle zwei Jahre.

Geschichte und Struktur des WEISSEN RINGS

Gegründet wurde der WEISSE RING 1976 in Mainz unter dem Namen „Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.“. Seither hat sich der Verein zu Deutschlands größter Organisation für Opfer von Kriminalität entwickelt. Mit etwa 3.000 freiwilligen und professionell ausgebildeten Helfern in 400 Außenstellen, beim Opfer-Telefon und über die Onlineberatung, bietet der WEISSE RING umfassende Unterstützung an.

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Der Verein finanziert seine Tätigkeiten ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Geldbußen, die von Gerichten verhängt werden, und erhält keine staatlichen Mittel. Diese Unabhängigkeit unterstreicht die Neutralität des WEISSEN RINGS in der politischen Landschaft Deutschlands. Als Sachverständiger hat der Verein anerkannten Einfluss auf politische, juristische und gesellschaftliche Aspekte der Opferhilfe.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

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