In Köln steht ein unbewohntes Wohngebäude an der Riehler Straße 26, das bei Anwohnern und Passanten Fragen aufwirft. Als „Geisterhaus“ bekannt, sorgt die leer stehende Villa in unmittelbarer Nähe des Oberlandesgerichts für viel Aufmerksamkeit, insbesondere in einer Stadt, in der Wohnraum immer knapper wird. Das Gebäude, das einst zur Wohnnutzung bestimmt war, hat in den letzten Jahren als Büro für eine Steuerberatungskanzlei gedient, wie eine anonym bleibende Nachbarin berichtet.
Die Stadtverwaltung hat jedoch klargestellt, dass es sich weiterhin um Wohnraum handelt. Ein Sprecher der Stadt verweist auf aktenkundige Informationen aus den 1950er Jahren, die bestätigen, dass das Gebäude als Wohnhaus genutzt werden sollte. Seither gab es jedoch keine Genehmigungen für eine Umwandlung in gewerbliche Nutzung. Dies wirft die Frage auf, weshalb das beispielhafte Wohnhaus nicht mehr bewohnt ist.
Leerstand und rechtliche Konsequenzen
Seit 2014 gilt in Köln ein Verbot, Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen. Laut dieser Verordnung könnte das zuständige Wohnungsamt Maßnahmen einleiten, um die Wiederherstellung der Wohnnutzung zu verlangen. Verstößt ein Eigentümer gegen dieses Verbot, drohen Ordnungsgelder von bis zu 50.000 Euro pro Einheit. Trotz dieser strengen Vorschriften war das Kölner Wohnungsamt über den Leerstand an der Riehler Straße 26 offenbar nicht informiert und hat nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu überprüfen, welche Schritte unternommen werden können.
Der Eigentümer des „Geisterhauses“ hätte ursprünglich geplant, das Gebäude in Wohnraum umzuwandeln und dort sechs Mietwohnungen zu schaffen. Doch das Bauaufsichtsamt stellte sich diesen Plänen entgegen. Der Grund dafür? Das Bauvorhaben hätte den Charakter der Umgebung, die als „Hausgruppe“ gilt, erheblich verändert. Der Sprecher der Stadt erklärte, dass die vorgeschlagenen Veränderungen sowohl die Optik des Gebäudes als auch die Vorstellung von einer harmonischen Nachbarschaft gefährdet hätten.
Gebäudebewertungen und Auflagen der Stadt sind zentral, um den Charakter städtischer Bezirke zu wahren. Die Vorschläge für den Umbau beinhalteten unter anderem die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen, die jedoch als unzumutbar angesehen wurden. Auch die notwendigen Abstände zu benachbarten Gebäuden konnten nicht eingehalten werden, was die Genehmigung weiter erschwerte.
Ausblick auf mögliche Lösungen
Der Eigentümer hat trotz der gescheiterten Umbaupläne versucht, Käufer für das Objekt zu finden, jedoch bislang erfolglos. In einem Gespräch erwähnte er, dass die Stadt Köln möglicherweise selbst Interesse an dem Gebäude haben könnte, um dort wohnungslose Menschen unterzubringen. Diese Idee könnte künftig auf Zustimmung stoßen, insbesondere angesichts des wachsenden Bedarfs an Wohnraum in der Stadt.
Während der Leerstand weiterhin besteht, bleibt die rechtliche Situation des Gebäudes unklar. Das Wohnungsamt wird kommende Schritte prüfen, um sicherzustellen, dass das bestehende Verbot, Wohnraum ungenutzt zu lassen, auch konsequent eingehalten wird. Die Aufmerksamkeit, die das Geisterhaus auf sich zieht, könnte potenziell dazu führen, dass handeln wird und nicht nur eine theoretische Diskussion über den Wohnungsmarkt entsteht. Weitere Informationen zu den Entwicklungen um das Gebäude sind bei www.ksta.de zu finden.
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