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VW-Bus in Bremen: Falschparker zahlt 512 Euro für Abschleppdienst!

Umzugsstress und ein falscher Parkplatz – ein VW-Bus-Besitzer in Woltmershausen muss nach dem Abschleppen seines Wagens am 28. August satte 512 Euro zahlen, während die Gebühren des Ordnungsamtes nur die Hälfte kosten würden!

In der Nacht zum 28. August erlebte ein Autofahrer in Woltmershausen eine unerwartete Wendung während seines Umzugs: Sein VW-Bus, der in einer angemieteten Quartiersgarage abgestellt war, war am nächsten Morgen spurlos verschwunden. Diese Situation trat ein, nachdem der Fahrer dem Service der Smartphone-App Parknotruf vertraut hatte, die das Abschleppen von falsch geparkten Autos auf Privatgrund ermöglicht. Die App verspricht, „Abschleppen zum Nulltarif“ anzubieten, was im Gegensatz zum Ordnungsamt steht, das nur im öffentlichen Straßenraum tätig wird.

Der Fahrer, dessen Namen nicht veröffentlicht werden möchte, fand erst zufällig heraus, dass sein Fahrzeug um 7:25 Uhr abgeschleppt wurde. Die Autohandels- und Verwertungs GmbH Bremen, die für das Abschleppen zuständig war, hatte ihm gegenüber keine Informationen gegeben und verwies ihn lediglich auf deren Webseite. Dort entdeckte er eine Rechnung in Höhe von 512 Euro. Diese Summe war erforderlich, um Informationen darüber zu erhalten, wo sein Auto abgestellt wurde.

Rechtslage und Kosten des Abschleppens

Die rechtliche Lage ist für viele Autofahrer von großer Bedeutung. Grundstückseigentümer haben das Recht, unrechtmäßig geparkte Fahrzeuge von ihrem Gelände entfernen zu lassen, und die Kosten für diese Maßnahme sind vom Falschparker zu tragen. Rasmus Andersen, ein Bremer Anwalt für Verkehrsrecht, erklärt, dass es dem Grundstücksbesitzer erlaubt ist, die Informationen über den Standort des Fahrzeugs erst nach Zahlung der Gebühren mitzuteilen. Das bedeutet, dass die Parknotruf-App die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln trägt.

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Der VW-Bus-Besitzer ist jedoch perplex über die Höhe der Kosten. Während das Ordnungsamt für das Abschleppen von Fahrzeugen Umsetzgebühren von circa 190 Euro erhebt, sieht er sich mit Kosten von über 500 Euro konfrontiert. Der Fahrer hat daher die Parknotruf-App aufgefordert, die Differenz zurückzuerstatten, doch bisher gab es keine Reaktion. „Die Streitigkeiten drehen sich oft um die Höhe der Gebühr“, so Andersen. Die Kosten, die die Grundstückseigentümer verlangen können, dürfen die ortsüblichen Tarife nicht überschreiten.

Parknotruf reagierte auf die Vorwürfe und erklärte, dass ihre Gebühren auf den Vorgaben lokaler Vertragspartner basieren. Geschäftsführer Paul Struck stellte klar, dass die Tarife nicht mit den behördlichen Gebühren vergleichbar sind, da sie auf unterschiedlichen Rahmenverträgen basieren.

Zudem warnt das Innenressort, dass auch die Gebühren des Ordnungsamtes nicht niedrig sind. Abhängig von der Tageszeit können die Kosten für das Abschleppen bis zu 270 Euro erreichen, zusätzlich zu den Gebühren für das Verwahren des Fahrzeugs auf dem Polderparkplatz, die das Maximum von 100 Euro pro Monat betragen können.

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Besonders interessant ist der Fall der Tiefgaragenabschleppung. Für den VW-Bus musste ein Nachtzuschlag gezahlt werden, da das Fahrzeug zwischen 20 und 7 Uhr abgeschleppt wurde. Die Grundlagen dieser Gebühren, die bis zu 339,33 Euro betragen können, beinhalten auch einen zusätzlichen Aufwand von 50 Prozent für den Abschleppdienst in einer Tiefgarage, was die Endsumme auf über 600 Euro treiben kann.

Die beauftragte Firma Auto Nagel bestätigte die Hochrechnung der Gebühren. Die Tarife orientieren sich an einer bundesweiten Umfrage über die Preisstruktur im Bergungs- und Abschleppgewerbe, die regelmäßig aktualisiert wird. Im Jahr 2024 nahmen über 2000 Unternehmen teil, um die Preisgestaltung transparent zu machen.

Ein weiterer Punkt, der viele in dieser Situation beschäftigt, ist die Möglichkeit, die gezahlten Kosten von demjenigen zurückzufordern, der die Abschleppaktion in Gang gesetzt hat. Allerdings erklärt Struck, dass bis jetzt kein Kunde von Parknotruf je für überhöhte Gebühren aufkamen. Der Dienstleister behält sich vor, die entsprechenden Gebühren bei den Fahrzeughaltern einzufordern, und der Verkehrsrechtsanwalt Andersen hat bisher nichts vernommen, was darauf hindeutet, dass die Anrufer in solchen Fällen haftbar gemacht werden könnten.

Die Diskussion rund um dieses Thema zeigt, wie wichtig ein verständliches und faires System für Abschleppkosten ist. Autofahrer sehen sich oft mit unerwarteten Gebühren konfrontiert, und die Unklarheit über die Rechtslage erschwert die Lage noch zusätzlich. Klar ist jedoch, dass auch die Anbieter von Dienstleistungen wie Parknotruf den immer wichtigeren gesetzlichen Rahmen und die örtlichen Gepflogenheiten beachten müssen, um transparent und im Interesse der Autofahrer zu handeln.

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