Ein Vorarlberger Textilunternehmer ist in Nigeria wegen des Verdachts auf Geldwäsche in Haft. Laut exxpress.at wurde er Mitte Dezember 2025 am Flughafen Lagos bei einer Ausreisekontrolle überprüft. Bei dieser Kontrolle soll er 1,3 Millionen Euro in einem Koffer verstaut gehabt haben, die nicht deklariert wurden. Die nigerianischen Behörden haben daraufhin Anklage gegen ihn erhoben.

Der Unternehmer beteuert seine Unschuld, während ein Gerichtstermin für Freitag anberaumt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in Untersuchungshaft zu behalten. Die Verteidigung hingegen setzt alles daran, ihren Mandanten gegen Kaution freizubekommen. Eine Entscheidung über die Kaution soll ebenfalls am Freitag fallen.

Unterstützung durch die österreichische Botschaft

Das österreichische Außenministerium hat die Inhaftierung bestätigt und informiert, dass die österreichische Botschaft in Abuja in Kontakt mit dem Betroffenen steht. Diese erbringt konsularische Unterstützung. Der Unternehmer verfügt zudem über eine eigene Rechtsvertretung. Zur Wahrung des Datenschutzes wurden jedoch keine weiteren Informationen veröffentlicht, wie vorarlberg.orf.at berichtet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Strafsachen, wie sie in diesem Fall vorliegen, werden unter anderem vom Bundesamt für Justiz in Deutschland überwacht. Dieses trifft Entscheidungen über Ersuchen zur internationalen Rechtshilfe, die auch Auslieferungen betreffen können, und kooperiert mit ausländischen Justizministerien, wie im Detail auf der Website des Bundesjustizamts erklärt wird.

Die eingehende Prüfung internationaler Fahndungsersuchen trägt zur Klärung solcher komplexen Fälle bei. Informelle Standards zur rechtlichen Zusammenarbeit basieren auf verschiedenen bi- und multilateralen Übereinkünften, zu denen auch Rahmen der EU und der Vereinten Nationen gehören. Angesichts der Schwere des Vorwurfs und der Höhe des Betrags, um den es geht, könnte dieser Fall weitreichende diplomatische und rechtliche Folgen nach sich ziehen.