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Verwalter-Schutz für Wölfe: Oldenburger Gericht stoppt Abschuss im Landkreis Aurich

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg, das sich mit der Genehmigung zur Tötung eines Wolfs im Landkreis Aurich befasst, könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Wölfen in Deutschland haben. Die Entscheidung stellt eine bedeutende Wende in den Diskussionen um den Schutz von Wölfen sowie die Sicherheit von Nutztieren dar.

Urteil gegen Abschussgenehmigung

Am 10. Juli 2024 entschied das Verwaltungsgericht, dass die vorangegangene Genehmigung des Landkreises Aurich, einen Wolf abzuschießen, vorläufig nicht rechtskräftig ist. Diese Genehmigung war als Reaktion auf Rissereignisse gegeben worden, bei denen im Juni 2024 vier Deichschafe getötet und vier weitere verletzt wurden. Der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ hatte einen Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, was zur Neuprüfung des Falls führte.

Hintergrund der Genehmigung

Die Genehmigung stützte sich auf den Paragraphen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und verwies sowohl auf die Sicherheit des Deichs als auch auf mögliche landwirtschaftliche Schäden. Die Ausnahmegenehmigung ermöglichte den Abschuss eines Wolfs im Umkreis von 1.000 Metern rund um die letzten Vorfälle in der Gemeinde Dornum. Allerdings wurde versäumt, nachzuweisen, dass der betroffene Wolf für die Schäden verantwortlich war.

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Rechtliche Grundlagen und Bedenken

Das Gericht äußerte grundlegende Zweifel an der rechtlichen Basis der Genehmigung. Es wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt sind. Insbesondere war die angeführte Gefahrenprognose, die den Abschuss rechtfertigen sollte, problematisch. Das Gericht betonte, dass für einen Abschuss nachgewiesen werden muss, dass der Wolf ein erlerntes Jagdverhalten gegenüber Schafen zeigt, was in diesem Fall nicht gegeben schien.

Alternative Maßnahmen erforderlich

Das Verwaltungsgericht machte deutlich, dass Alternativen zum Abschuss des Wolfes, wie etwa der Bau eines besseren Zauns oder andere Schutzvorrichtungen, nicht hinreichend geprüft worden waren. Diese Aspekte sind entscheidend, um eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schutz der Wölfe als auch der Nutztiere berücksichtigt.

Folgen für die Gemeinschaft

Die Entscheidung könnte für Landwirte im Landkreis Aurich und darüber hinaus wichtige Auswirkungen haben. Sie zeigt, dass beim Umgang mit gefährdeten Arten wie dem Wolf ein balances zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung gefunden werden muss. Die Diskussion über geeignete Schutzmaßnahmen und den Schutz von Nutztieren wird durch dieses Urteil in den kommenden Monaten sicherlich an Intensität gewinnen und könnte dazu führen, dass bessere Lösungen für den Herdenschutz entwickelt werden. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben von Menschen und Wölfen gefördert werden.

Die Entwicklungen rund um die Wolfsproblematik in Deutschland sind ein sensibles Thema von wachsender Relevanz. Es bleibt abzuwarten, wie die Verantwortlichen auf die Herausforderung reagieren und welche Schritte unternommen werden, um sowohl die Wölfe als auch die Interessen der Bauern zu schützen.

– NAG

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