Verl. Ein dramatischer Anstieg der Wohnkosten in Asylbewerberunterkünften steht bevor! Ab dem kommenden Jahr müssen Bewohner in Verl tief in die Tasche greifen: Die monatliche Gebühr schießt von 73 Euro auf satte 270 Euro pro Person! Diese massive Erhöhung, die die Stadtverwaltung nun beschlossen hat, wird die Kassen der Stadt im Jahr 2025 um geschätzte 600.000 Euro füllen.
Doch keine Panik! In den meisten Fällen wird diese Gebühr nicht von den Bewohnern selbst getragen. Die Stadt betreibt mehrere Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber, und die Kosten werden größtenteils vom Jobcenter übernommen. Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner bestätigte, dass in den allermeisten Fällen die Zahlungen nicht von den Flüchtlingen selbst, sondern vom Jobcenter geleistet werden. Am 2. Februar lebten 320 anerkannte Flüchtlinge und Ukrainer in den städtischen Unterkünften, die theoretisch in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen und sich eine eigene Wohnung zu suchen.
Über 22 Jahre unverändert – jetzt wird’s ernst!
Die Gebühr für die Nutzung dieser Unterkünfte war seit über 22 Jahren unverändert geblieben. Die Stadt hat nun die finanziellen Ausgaben neu kalkuliert und sieht sich gezwungen, die Preise anzupassen. Die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber wird durch pauschale Erstattungen des Landes unterstützt, aber die Stadt muss dennoch für ihre Ausgaben Rechenschaft ablegen. Rieksneuwöhner betont, dass Verl mit dieser Maßnahme „kein Exot“ sei, denn die Gebühren liegen im unteren Bereich im Vergleich zu anderen Städten. Während Gütersloh 347 Euro und Halle sogar 375 Euro verlangt, bleibt Verl mit 270 Euro vergleichsweise günstig.
Die Gebühren sollen künftig jährlich neu berechnet und angepasst werden, was die finanzielle Situation der Stadt weiter beeinflussen könnte. Die Politik hat dem Vorschlag zur Erhöhung einstimmig zugestimmt, auch wenn es der CDU nicht leichtfiel. „Wir haben sehr lange darüber gesprochen“, so Fraktionsvorsitzende Gabriele Nitsch. Die Stadt hat die Verantwortung, die schutzsuchenden Menschen gut unterzubringen und gleichzeitig die Interessen der Steuerzahler zu wahren.