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Urteil des LSG: Bremer Mieten für Bürgergeld sind zu hoch!

Skandal in Bremen: Ein Hartz-IV-Bezieher verliert vor dem Landessozialgericht, das die Miete als zu hoch einstuft und die Jobcenter-Praxis rügt – bleibt der Weg für erhöhte Leistungen versperrt?

Ein bemerkenswerter Fall beschäftigt derzeit die Gerichte in Bremen. Ein Hartz-IV-Bezieher, der mittlerweile Bürgergeld empfängt, fühlte sich in seiner Mietsituation benachteiligt und klagte deshalb gegen sein Jobcenter. Seinen Angaben zufolge seien die bewilligten Unterkunftskosten zu niedrig angesetzt worden. Doch die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen entschlossen sich, dem Kläger nicht zu geben – im Gegenteil, sie konstatieren, dass die Miete sogar zu hoch angesetzt ist.

Die Hintergründe der Klage sind komplex. In Bremen zahlen Jobcenter teilweise Zuschläge für bestimmte Stadtteile, um zu verhindern, dass Bürgergeldempfänger aufgrund steigender Mieten aus ihren angestammten Vierteln verdrängt werden. Dennoch sieht das Landessozialgericht in dieser Praxis kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten. Unter den Zahlungen fallen folgende Zuschläge:

  • 10% für Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle (ohne Überseestadt)
  • 15% für Neustadt und Überseestadt
  • 25% für Horn-Lehe, Schwachhausen, Mitte und Borgfeld

Überhöhte Mietkosten im Fokus

Das Gericht stellte fest, dass die Berechnung der Kosten für die Unterkunft während des Zeitraums von Oktober 2017 bis September 2018 auf keinen nachvollziehbaren Kriterien basierte, die den Anforderungen der höchsten Gerichte genügen würden. Die Richter wiesen darauf hin, dass die “Kosten der Unterkunft” nicht nur die Miete, sondern auch die Heizkosten umfassen. Diese werden an Hartz-IV-Bezieher gewährt, damit diese ihren Wohnbedarf decken können.

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Im konkreten Fall handelt es sich um einen alleinstehenden Mann, der seit 1989 in einer 3,5-Zimmer-Wohnung in der Neustadt lebt. Nachdem Gespräche mit dem Jobcenter zur Reduzierung seiner Mietkosten erfolglos blieben, bewilligte das Jobcenter ihm lediglich 523,25 Euro, die später auf 542 Euro erhöht wurden. Diese Beträge orientieren sich an einem Richtwert, der durch ein Sachverständigengutachten ermittelt wurde.

Methodische Mängel

Das Sozialgericht Bremen hatte bereits in der ersten Instanz die Klage des Mannes abgewiesen. An diesem Punkt setzte sich das Landessozialgericht intensiver mit der Methodik der Stadt auseinander, welche die Zuschläge für bestimmte Stadtteile betrifft. Hierbei kam das Gericht zu dem Schluss, dass die verwendete Methode nicht schlüssig sei, da sie zu Werten führt, die über den angemessenen Unterkunftskosten liegen. Diese Ungenauigkeit in der Berechnung hat auch Einfluss auf die fortlaufend ermittelten Werte, was sich ungünstig auf die Ansprüche des Klägers auswirkt.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht auch politische Ziele in Betracht zieht. Der Leistungsanspruch beschränkt sich demnach auf das Notwendige, was zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens erforderlich ist. Eine Preiserhöhung der Mieten soll in diesem Kontext vermieden werden. Das Urteil wurde zwar bereits am 30. August 2022 gefällt, jedoch wurden die detaillierten Gründe erst vor kurzem den Beteiligten übermittelt.

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In den letzten Jahren hat sich Sebastian Bertram, ein erfahrener Sozialarbeiter und Gründer von Gegen-Hartz.de, intensiv mit sozialrechtlichen Themen befasst und engagiert sich aktiv in der Beratung von Erwerbslosen. Seine Arbeiten werfen einen kritischen Blick auf die Praktiken und Regelungen rund um das Thema Bürgergeld und die Herausforderungen, vor denen viele Betroffene stehen. Für vertiefte Informationen und Details zu dieser Thematik siehe den Bericht auf www.gegen-hartz.de.

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