München/Schwerin – In einem ungewöhnlichen Schritt hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-Empfänger angekündigt, um diesen einen Familienurlaub zu ermöglichen. Der Schritt, der von der Landesregierung eingeführt wurde, sorgt für hitzige Debatten, insbesondere in Bayern. Die bayerische Regierung sieht die Förderung als „absurd und ungerecht“ an, während die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese (SPD), betont, dass es darum gehe, Familienmomente zu schaffen, unabhängig von finanziellen Mittel.
Mit einem Budget von 150.000 Euro will Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen, dass Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen neue Erfahrungen abseits des Alltags sammeln können. Drese erklärte, dass von dem Betrag erst ein Teil ausgeschöpft wurde und erwünscht sei, dass die Mittel vollständig in Anspruch genommen werden. Pro Übernachtung erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von 30 Euro, der je nach Familiengröße und Aufenthaltsdauer gestaffelt ist. Beispielsweise könnte eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bis zu 840 Euro für eine Woche Urlaub erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Mitglied der Familie Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung bezieht.
Details zu den Zuschüssen für Bürgergeld-Empfänger
Die Förderung gilt für übernachtende Familienmitglieder, wenn mindestens eines der Kinder unter 18 Jahren ist und die Familie in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist. Die Information darüber, wo diese Ferienförderung umgesetzt wird, ist auf einer speziellen Website zu finden. Drese hebt hervor, dass solche Unterstützungsangebote an Orten mit hoher Erholungsqualität – wie Rügen oder Usedom – angeboten werden.
Doch die bayerische Opposition ist empört über diese Initiative. Martin Huber, der Generalsekretär der CSU, äußerte sich in der Bild dazu und sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass Bayern „arbeiten müsse, damit in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub bezahlt wird“. Er fordert eine Reform des Länderfinanzausgleichs, um sicherzustellen, dass die Mittel nur für „Kernaufgaben“ verwendet werden sollen. Die CSU sieht den Urlaubszuschuss als ein weiteres Beispiel für Misswirtschaft, die durch den Geldtransfer zwischen den Bundesländern ermöglicht wird.
Kritische Perspektiven auf die Urlaubsunterstützung
Obwohl das Bürgergeldprogramm in Deutschland insgesamt keinen Anspruch auf Urlaubszuschüsse vorsieht, hoffen die Befürworter dieser neuen Regelung, dass es modernen Familien helfen wird, sich zu erholen. Die kritischen Stimmen aus Bayern betonen, dass die Urlaubsprämie ein Zeichen für die Misswirtschaft in den sogenannten „Nehmerländern“ sei. Die Zuschüsse verdeutlichten, wie dringend eine Reform des Finanzausgleichs benötigt wird.
Auf der anderen Seite ist es wichtig zu wissen, dass Bürgergeld-Empfänger in der Regel bei einem geplanten Urlaub die Erreichbarkeit wahren müssen. Vor einer Reise müssen sie beim Jobcenter einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen, der genehmigt werden muss. Sie haben maximal drei Wochen Urlaub pro Jahr zur Verfügung, ohne dass ihr Anspruch auf Bürgergeld erlischt.
Die Diskussion rund um die Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern wirft Fragen darüber auf, wie es um die finanziellen Belastungen steht, die die verschiedenen Bundesländer aufgrund des Länderfinanzausgleichs tragen. Die Argumente der bayerischen Regierung müssten nicht nur in diesem Kontext, sondern auch in der breiteren Debatte über soziale Gerechtigkeit betrachtet werden. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.merkur.de.
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