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Ungleichheiten bei Grundstücksvergaben: Private Träger bleiben außen vor

Streit um die Vergabe von Grundstücken für soziale Einrichtungen in Berlin

Berlin (ots)

Die Diskussion um die Vergabe landeseigener Grundstücke für soziale Einrichtungen wird immer intensiver. In der jüngsten Entscheidung des Berliner Senats wurden erneut private Träger ausgeschlossen, die seit Jahren einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in der Hauptstadt leisten. Diese Entscheidung weckt nicht nur Unverständnis, sondern wirft auch Fragen zur gerechte Verteilung öffentlicher Mittel auf.

Kritik von privater Seite

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat unverblümt auf die Problematik hingewiesen. Oliver Stemmann, Landesvorsitzender des bpa in Berlin, äußerte sich deutlich: „Das Land will die soziale Infrastruktur stärken, bezieht dafür aber nur einen Teil der Trägerlandschaft ein.“ Damit werden nicht nur die Leistungen privater Anbieter in Frage gestellt, sondern auch die Innovationskraft, die diese in die soziale Versorgung einbringen.

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Bedeutung der privaten Träger für die Gesellschaft

Private Träger machen etwa die Hälfte der Angebote in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen aus. Ihre Ausschließung von der Grundstücksvergabe untergräbt nicht nur die Vielfalt der Ideen, sondern könnte auch zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen. Stemmann betont, dass es um die besten Konzepte zur Versorgung der Bürger gehen sollte und nicht um die Rechtsform des Anbieters.

Aufruf zur Transparenz

Die Forderung nach einem transparenten Ausschreibungsverfahren, das alle potenziellen Anbieter einbezieht, ist ebenfalls ein zentraler Punkt der Kritik. „Wenn Gemeinschaftseigentum vergeben wird, muss es ein transparentes Ausschreibungsverfahren geben“, so Stemmann weiter. Dies würde sicherstellen, dass die Qualität der Angebote im Vordergrund steht und nicht die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Ein langfristiges Problem

Bereits vor zwei Jahren machte der bpa auf die Problematik aufmerksam. Trotz der wiederholten Forderungen, private Träger in die Vergabeverfahren einzubeziehen, bleibt die Antwort des Senats aus. Stemmann stellt fest: „Es scheint dem Senat nicht um die besten Versorgungskonzepte für seine Bürgerinnen und Bürger zu gehen.“ Diese einseitige Herangehensweise könnte langfristig negative Auswirkungen auf die soziale Versorgung in Berlin haben und die Entwicklung innovativer Konzepte hemmen.

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Fazit: Ein Aufruf zur Gleichbehandlung

Die anhaltende Diskussion verdeutlicht die Notwendigkeit, alle sozialen Träger gleichberechtigt in zukünftige Vergabeverfahren einzubeziehen. Nur so kann eine optimale Versorgung für alle Bedürftigen gewährleistet werden. Die Belange der Bürger sollten immer an erster Stelle stehen, unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Anbieter.

– NAG

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