
Die ungarische Regierung plant die Einführung eines Gesetzesentwurfs, der den vorübergehenden Entzug der ungarischen Staatsbürgerschaft für bestimmte Doppelstaatsbürger vorsieht. Laut Informationen von Krone wurde der Entwurf von einem Abgeordneten der Regierungspartei im Parlament eingebracht und könnte ohne große Hürden verabschiedet werden.
Die Maßnahme richtet sich speziell gegen Personen, die als „staatsgefährdend“ klassifiziert werden. Dies betrifft ausschließlich Doppelstaatsbürger, deren zweite Staatsbürgerschaft nicht aus einem EU-Land oder aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island stammt. Ein Beispiel könnten ungarisch-amerikanische Doppelstaatsbürger sein, die in Menschenrechtsorganisationen tätig sind.
Akute rechtliche und gesellschaftliche Implikationen
Der vorübergehende Entzug der Staatsbürgerschaft könnte bis zu zehn Jahre dauern, was international unüblich ist, da in den meisten Ländern Staatsbürgerschaften dauerhaft entzogen werden. Dieser Schritt könnte für die Betroffenen eine gravierende Konsequenz haben, da er mit einem möglichen Verweis aus dem Land verbunden ist, was rein ungarischen Staatsbürgern nicht droht.
Die geplante Gesetzesänderung stößt auf heftige Kritik. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsorganisationen warnen vor den Möglichkeiten des Missbrauchs dieser Regelungen und heben hervor, dass sie eine ernsthafte Einschränkung von Grundrechten bedeuten können. Solche Maßnahmen werfen grundlegende Fragen über die Rechtmäßigkeit und Ethik des Vorgehens auf.
Globale Perspektive der Doppelstaatsbürgerschaft
Die Entwicklungen in Ungarn stehen im Kontext einer globalen Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft. Viele Länder, insbesondere in der Europäischen Union, sind zunehmend offen für Mehrstaatigkeit. In der EU haben Länder wie Italien, Frankreich und Spanien Gesetze, die die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. Auch Deutschland hat Ende Juni 2024 ein neues Einbürgerungsgesetz verabschiedet, das deutschen Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft gestattet, sofern dies mit dem Heimatland vereinbar ist, wie anwalt.org beschreibt.
International betrachtet, sind 76 % der Länder in Europa, 65 % in Afrika, 93 % in Ozeanien, 91 % in Nord- und Mittelamerika sowie 92 % in Südamerika offen für Mehrstaatigkeit. In Asien liegt der Anteil bei etwas über 50 %. Dennoch gibt es auch zahlreiche Länder, wie China und Indien, die die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich verbieten. In Indien existiert zwar das „Overseas Citizenship of India (OCI) Programm“ für indischstämmige Personen im Ausland, doch bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft für die meisten Menschen nicht möglich.
Die ungarische Gesetzesinitiative könnte die ohnehin schon differenzierten Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft weiter verkomplizieren und betroffene Personen in eine prekäre Lage bringen. Die Reaktionen im In- und Ausland werden mit Spannung verfolgt.
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