In einer bedeutenden Entwicklung im deutschen Naturschutzrecht hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute Klage gegen die Genehmigung für Gasbohrungen vor Borkum im Wattenmeer eingereicht. Dies geschieht vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und könnte weitreichende Konsequenzen für die geplante Erschließung eines Gasfeldes durch den niederländischen Konzern One-Dyas haben.
Die Klage zielt auf den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das trotz umfangreicher Proteste von Bürgerinnen, Bürgern sowie Umweltorganisationen, einschließlich der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland und dem BUND Niedersachsen, einer Genehmigung für die Bohrungen unter der Nordsee erteilt hat. Diese Genehmigung wurde erteilt, obwohl Behauptungen aufgestellt wurden, dass die zu Grunde liegenden Untersuchungen nicht ausreichend waren und das nationale Naturschutz- sowie Klimarecht möglicherweise verletzt werden könnte.
Risiken und Umweltbedenken
Die Befürchtungen, die mit diesen Gasbohrungen verbunden sind, reichen von Umweltverschmutzung bis hin zu einem erhöhten Risiko für Erdbeben. Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich besorgt über die ökologischen und ökonomischen Implikationen dieser Genehmigung. Er betonte, dass Deutschland derzeit keine Notwendigkeit für das Gas hat, weder um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten noch um stabile Preise aufrechtzuerhalten. „Die Förderung bringt erhebliche Risiken für die Umwelt mit sich und gefährdet die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich des Klimaschutzes“, sagte Müller-Kraenner.
Ein zentraler Kritikpunkt der Kläger ist, dass die deutschen Behörden sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auf unzureichende Daten aus den Niederlanden verließen und dabei die Schutzwerte von seltenen Steinriffen unzureichend berücksichtigten. Sandra Koch, die Sprecherin der Bürgerinitiative, erklärte: „Die Entscheidung, die notwendigen Untersuchungen nicht selbst durchzuführen, zeugt von der Vernachlässigung unseres Schutzauftrages für Mensch und Natur.“
Die Genehmigung hat auch das Interesse des UNESCO-Welterbekomitees auf sich gezogen, das kürzlich bekräftigt hat, dass die Förderung von Öl und Gas im Wattenmeer nicht mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar ist. Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen, betonte, dass wirtschaftliche Interessen über den Umweltschutz gestellt werden. Sie wies darauf hin, dass es derzeit keine Gasmangellage in Deutschland gibt, sodass die geplanten Bohrungen als überflüssig erachtet werden.
Die aktuellen Entwicklungen um das Gasfeld zeigen nicht nur die Spannungen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz auf, sondern auch die Schwierigkeiten, mit denen die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen konfrontiert sind. Diese Situation verdeutlicht die Notwendigkeit, striktere Standards für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu implementieren und sicherzustellen, dass solche Projekte unter Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen genehmigt werden. Mehr über dieses Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.presseportal.de.
Der Öl- und Gaskonzern One-Dyas plant, ein Gasfeld zu erschließen, das sich im Grenzbereich zwischen der deutschen und niederländischen Nordsee erstreckt. Berichten zufolge befindet sich die Bohrplattform bereits in Position, was darauf hindeutet, dass die Vorbohrungen möglicherweise bereits begonnen haben. Diese erschreckenden Entwicklungen werfen Fragen zur zukünftigen Integrität der natürlichen Ressourcen und zum Schutz des Nationalparks und Welterbes auf.
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