Im Südharz brodelt es: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat einen Eilantrag beim Landgericht Halle eingereicht, um Gips-Probebohrungen im Biosphärenreservat der Karstlandschaft Südharz zu stoppen. Der Verband befürchtet, dass mit den Bohrungen irreversible Schäden in besonders geschützten Naturräumen angerichtet werden könnten, während das Eilverfahren noch anhängig ist. Das Landgericht hat daraufhin eine Prüfung der strittigen Maßnahmen angeordnet, und die Entscheidung des Landkreises Mansfeld-Südharz über die Bohrungen bleibt somit bis auf Weiteres unklar, wie MDR berichtete.
Im Dezember genehmigte der Landkreis die umstrittenen Erkundungsbohrungen. Landrat André Schröder (CDU) betonte, diese seien mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar und würden nur minimale Eingriffe auf Wegflächen erfordern. Doch der BUND sieht das anders: Der Verband kritisiert die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung und fehlende wasserrechtliche Erlaubnis. „Die aktuellen Beschwichtigungen, es seien nur Probebohrungen und kein Abbau, sind Augenwischerei“, warnte BUND-Landesgeschäftsführer Christian Kunz. Der BUND befürchtet, dass, sobald ein ertragreiches Gipsvorkommen nachgewiesen wird, die Naturzerstörung vorprogrammiert ist, wie auch Allgemeine Bauzeitung berichtete.
Gericht dreht an der Schraube
Die Thematik rund um den Gipsabbau hat in der Region für Aufregung sorgten, da die Bohrungen nicht nur die lokale Flora und Fauna gefährden könnten, sondern auch die Rechte des BUND auf Beteiligung in genehmigungsrelevanten Verfahren untergraben würden. Während das Verwaltungsgericht nun vom Landkreis eine Stellungnahme zu den kontroversen Bohrungen verlangt hat, bleibt abzuwarten, wie der Landkreis reagieren wird. Angesichts der wachsenden Bedenken bezüglich des ökologischen Gleichgewichts ist es fraglich, ob die Pläne für die Erkundungsbohrungen weiterhin Bestand haben werden.
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