Ein Rechtsstreit der besonderen Art entfaltet sich in Deutschland! Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Klage gegen die umstrittene Genehmigung des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ im Hafen Lubmin ein. Am 14. November wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die brisante Frage klären: Ist der Betrieb dieses Terminals tatsächlich rechtens? Ein dramatischer Moment für Umweltschützer und Energiepolitik!
Das Herzstück der DUH-Klage? Massive klima- und umweltschädliche Folgen! Laut der DUH wurde der Shuttle-Verkehr durch den Greifswalder Bodden, der für die Versorgung des Terminalschiffs mit Flüssigerdgas nötig ist, nicht ausreichend genehmigt. Ein Beweis dafür, dass Umweltschützer vor einem potenziellen Desaster warnen! Umweltschäden durch den ungenehmigten Shuttle-Verkehr seien beunruhigend und wurden in der ursprünglichen Genehmigung schlichtweg ignoriert.
Klage gegen Genehmigung und Zukunft des Terminals
Doch das bleibt nicht ohne Folgen! Das Terminalschiff „Neptune“ war von Januar 2023 bis April 2024 im industriellen Hafen von Lubmin im Einsatz, bevor es nach Mukran auf Rügen verlegt wurde. Die Genehmigung für die Nutzung des LNG-Terminals in Lubmin ist jedoch nicht kaltgestellt – sie bleibt aktiv! Das bedeutet, dass Betrieb jederzeit wieder aufgenommen werden könnte, was die Luftqualität und das Klima weiter bedrohen könnte!
Nicht nur der Rechtsschutz ist hier entscheidend! Constantin Zerger, der eine Schlüsselrolle als Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH spielt, wird während der Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort verfügbar sein, um die Öffentlichkeit über die Entwicklungen zu informieren. Wer mehr über diese spannende Rechtsgeschichte wissen möchte, hat am 14. November im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Chance dazu!