Deutschland

Umwelthilfe schlägt Alarm: Elektrogesetz bleibt wirkungslos!

In Berlin hat das Bundeskabinett ein neues Elektrogesetz beschlossen, doch die Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm und fordert härtere Maßnahmen gegen Elektroschrott, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und verbindliche Quoten für die Wiederverwendung von Elektrogeräten – denn die Umwelt darf nicht im Stich gelassen werden!

In Berlin sorgte das Bundeskabinett heute mit der Verabschiedung der Novelle des Elektrogesetzes für Aufregung. Diese Gesetzesänderung, die die Entsorgung von alten Elektrogeräten, Batterien und Einweg-E-Zigaretten regeln soll, bleibt in den Augen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weit hinter den Erwartungen zurück.

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte ihre Besorgnis und bezeichnete die Novelle als "Pseudo-Novelle". Ihrer Meinung nach bedeutet dies, dass wichtige Maßnahmen zur Reduzierung von Elektroschrott nicht ernsthaft angegangen werden. Die gesetzliche Vorgabe, dass 65 Prozent des Elektroschrotts gesammelt werden müssen, kann weiterhin mühelos unterschritten werden. Falsche Anreize ermutigen Hersteller, sich hinter branchenüblichen Quoten zu verstecken, die selbst bei nur rund 30 Prozent liegen. Metz fordert daher eine individuelle Verpflichtung für jeden Hersteller zur Erfüllung der Sammlungsvorgabe.

Kritik an Einweg-E-Zigaretten und Wiederverwendung

Ein weiteres zentrales Thema ist das Schicksal von Einweg-E-Zigaretten. Obwohl im neuen Gesetz festgelegt wurde, dass diese an Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, sieht Metz dies als unzureichend an. Ihrer Meinung nach sind die Maßnahmen nicht ausreichend, solange es keine echten Anreize für Verbraucher gibt, diese Geräte korrekt zurückzugeben. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass die kleinen Elektrogeräte weiterhin in der Umwelt landen, was die DUH dazu veranlasst, ein striktes Verbot für Einweg-E-Zigaretten zu fordern.

Kurze Werbeeinblendung

Die Wiederverwendung von Elektrogeräten wird im neuen Gesetz ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt. Lediglich 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte finden derzeit neue Verwendung. Metz fordert eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, ähnlich wie sie bereits in Ländern wie Spanien oder Belgien besteht. Auch im Hinblick auf die Sicherheit ist die Novelle nicht zufriedenstellend, insbesondere in Bezug auf die Brandgefahr durch falsch entsorgte Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien.

Obwohl die Novelle eine verbesserte Entnahme von Batterien aus Elektrogeräten bei der Abgabe auf Wertstoffhöfen vorschreibt, verbleiben diese Geräte weiterhin im Hausmüll oder in anderen Haushaltsabfällen. Die Forderung der DUH nach einem Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien ist hier ein weiterer wichtiger Punkt, den sie ansprechen.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.


Details zur Meldung

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"