Osnabrück (ots)
Ein Schock für die Transport- und Logistikbranche! Ein Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg wurde vom Amtsgericht Osnabrück mit einer empfindlichen Geldstrafe von 8.500 Euro bestraft. Der Grund? Fahrlässige Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne die notwendigen Aufenthaltstitel oder Erlaubnisse. Das Urteil stellt ein klares Zeichen gegen illegale Arbeitspraktiken in Deutschland dar!
Die Ermittlungen begannen mit der Überprüfung einer litauischen Transportfirma und deren Berechtigung, Arbeitskräfte nach Deutschland zu verleihen. Es stellte sich heraus, dass diese Firma zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 sechs Arbeitnehmer an die Cloppenburger Firma entliehen hatte – jedoch ohne dass diese im Besitz der erforderlichen Genehmigungen waren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück konnte dem Geschäftsführer nachweisen, dass er bewusst gegen die Gesetze verstieß.
Erhebliche Konsequenzen für die Verantwortlichen
Der Geschäftsführer handelte mit vollem Wissen über die Personalien und Nationalitäten der entsandten Arbeitnehmer. Skandalös, denn er hatte die Verträge selbst unterschrieben und sogar einen Aufenthaltstitel für einen der Arbeiter beantragt – welcher abgelehnt wurde! Doch nach der Ablehnung unternahm er nichts weiter und ignorierte die rechtlichen Anforderungen.
Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Verurteilte auch die Verfahrenskosten tragen. Und das Urteil ist nun rechtskräftig! Ein klares Warnsignal für alle in der Branche: Bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht wird rigoros durchgegriffen!
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