Tödlicher Unfall in Lenzing: Mann stirbt beim Arbeiten am Auto

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Am 4. Oktober 2025 starb ein 47-jähriger Mann in Lenzing, als sein Auto vom Wagenheber stürzte. Polizei ermittelt.

Am 4. Oktober 2025 starb ein 47-jähriger Mann in Lenzing, als sein Auto vom Wagenheber stürzte. Polizei ermittelt.
Am 4. Oktober 2025 starb ein 47-jähriger Mann in Lenzing, als sein Auto vom Wagenheber stürzte. Polizei ermittelt.

Tödlicher Unfall in Lenzing: Mann stirbt beim Arbeiten am Auto

Am 4. Oktober 2025 ereignete sich in Lenzing ein tragischer Unfall, bei dem ein 47-jähriger Mann sein Leben verlor. Der Vorfall ereignete sich im Zufahrtsbereich einer Mietgarage, wo der Mann damit beschäftigt war, Ausbesserungen am Unterboden seines Fahrzeugs vorzunehmen. Er hatte das Auto mit einem Wagenheber und einer Holzlatte angehoben, als der Wagenheber wegrutschte und das Fahrzeug abstürzte. Andere Garagenbesitzer entdeckten den Mann und alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Leider konnte der Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Die Polizei hat bereits Ermittlungen zum genauen Unfallhergang eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf Fremdverschulden. Feuerwehr, Rettung und Polizei waren mit mehreren Kräften im Einsatz, um das Fahrzeug zu sichern und den Verunglückten zu bergen. Der Vorfall hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst und wirft Fragen zur Sicherheit beim Arbeiten am Fahrzeug auf.

Rechtliche Aspekte des Unfalls

Ähnliche Unglücke wurden bereits in der Vergangenheit rechtlich thematisiert, wie ein Gerichtsurteil des OLG München im Jahr 2014 zeigt. In diesem Fall hatte ein Kläger Schadenersatz gefordert, nachdem sein Fahrzeug während eines Reifenwechsels vom Wagenheber gefallen war. Das Landgericht hatte den Schaden als versicherten Unfall eingestuft, obwohl die Beklagte argumentierte, dass der Wagenheber nicht ordnungsgemäß benutzt wurde. Solche rechtlichen Auseinandersetzungen verdeutlichen die Bedeutung sicherer Arbeitsmethoden beim Umgang mit Wagenhebern. Eine korrekte Handhabung ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden, da Bedienungsfehler nicht als Unfälle im Sinne der Versicherung gelten.

Besonders wichtig sind die Bedingungen der Vollkaskoversicherung. Diese definiert Unfälle als Ereignisse mit mechanischer Gewalt, wobei bei unsachgemäßer Benutzung kein Versicherungsschutz besteht. Ein Urteil aus dem Jahr 2014 betont, dass selbst wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt wird, dies nicht automatisch einen Anspruch auf Leistungen der Versicherung ausschließt, solange ein Unfall im rechtlichen Sinne vorliegt.

Sicherheitsmaßnahmen bei der Unfallverhütung

Im Rahmen der ADAC Unfallforschung, die seit 2005 besteht, werden schwere Verkehrsunfälle in Deutschland analysiert, um Ursachen zu erforschen und Empfehlungen zur Unfallverhütung auszusprechen. Im Zusammenhang mit Unfällen beim Arbeiten am Fahrzeug werden häufig Sicherheitsrisiken identifiziert. Die ADAC Luftrettung, die jährlich über 40.000 Einsätze absolviert, spielt eine wichtige Rolle in der Unfallforschung und liefert wertvolle Daten über die häufigsten Unfälle und deren Konsequenzen.

Die Forschung zeigt, dass Unfälle oft vermeidbar sind, und es ist entscheidend, dass Autofahrer sich über die Risiken beim Umgang mit Wagenhebern bewusst sind. Während technische Innovationen wie der Notbremsassistent und Abbiegeassistenten für Lkw in der Zukunft Pflicht werden, bleibt die Verantwortung bei den einzelnen Fahrzeughaltern, ihre Sicherheit beim Fahrzeugwechsel zu garantieren.

Die Tragödie in Lenzing sollte als mahnendes Beispiel dienen, die Sicherheitsvorkehrungen beim Arbeiten am Auto ernst zu nehmen und zu wissen, wie man einen Wagenheber sicher benutzt, um weitere Unfälle zu vermeiden.

Für weitere Informationen und rechtliche Hintergründe können Sie die folgenden Links nutzen: 5min berichtet, dass …, Versicherungsrecht Siegen beschreibt …, ADAC zeigt ….