Wiesbaden erlebt am 26. September 2024 einen bedeutsamen Schritt in Richtung besseren Tierschutz, wenn im Deutschen Bundestag die erste Lesung über die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes stattfindet. Eine breite Allianz von über 30 nationalen Verbänden, die sich mit Tierhaltung, -zucht und -schutz befassen, spricht sich deutlich für die Annahme des Gesetzesentwurfs aus. Zu den Unterstützern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF), der die Novelle als Chance sieht, neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse in den Tierschutz einzubringen.
Der ZZF-Präsident Norbert Holthenrich äußert sich positiv über die angestrebten Veränderungen, betont jedoch, dass die neuen Richtlinien nicht von allein zu mehr Wohlbefinden bei den Tieren führen werden. Die Umsetzung muss klar und durchführbar sein, wobei eine rechtzeitige Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dringend gefordert wird. Diese Maßnahme würde dazu beitragen, eine einheitliche Anwendung der neuen Vorgaben durch die Behörden zu gewährleisten. Holthenrich ist überzeugt, dass eine Verbesserung der Tierschutzstandards auch mehr qualifiziertes Personal und finanzielle Mittel in den zuständigen Behörden erfordere.
Wichtige Anpassungen für die Heimtierhaltung
Die unterzeichnenden Organisationen setzen sich für eine verantwortungsvolle und tiergerechte Haltung ein. Sie lehnen die Einführung einer Positivliste ab, in der nur bestimmte Tiere als Heimtiere gelistet wären. Laut den Verbänden würde dies nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen und widerspricht auch den Erkenntnissen einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Holthenrich warnt zugleich davor, dass juristische Bedenken die Umsetzung einer solchen Liste zur Herausforderung machen könnten.
Ein weiterer positiver Punkt der Novellierung ist die geplante Regelung für den Online-Handel mit Tieren. Künftig müssen Verkäufer auf Online-Plattformen ihre vollständigen Kontaktdaten hinterlegen, was die Rückverfolgbarkeit der angebotenen Tiere wesentlich verbessert. Dies ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel, der in den letzten Jahren zunehmend in der öffentlichen Diskussion steht.
Zusätzlich sieht der ZZF eine Notwendigkeit, das Verbot von sogenannten Qualzuchten genauer zu definieren. Ein präziserer Merkmalkatalog könnte dabei helfen, die betroffenen Tiere leichter zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen schneller zu ergreifen. Das Ziel ist es, den zuständigen Behörden vor allem praktikable Hilfestellungen an die Hand zu geben, um Tierschutz effektiv umsetzen zu können.
Generell steht die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Zeichen des Fortschritts für die Tierhaltung in Deutschland. Die Initiative, die von über 30 Verbänden unterstützt wird, könnte einen bedeutenden Fortschritt in der gesetzlichen Regelung des Tierschutzes darstellen. Die kommenden Monate zeigen, wie sich die politischen Diskussionen entwickeln und ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in der geplanten Form umgesetzt werden können. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.