Kriminalität und JustizThüringen

Zoll greift durch: Mindestlohnkontrollen in Thüringen und Sachsen!

Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Thüringen und Südwestsachsen eine umfassende Überprüfung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns durch. Diese bundesweite Aktion war Teil eines größeren europäischen Programms, das von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Dabei erhielt das Team Unterstützung von tschechischen Arbeitsmarktinspektoren, die vor Ort in Gera tätig waren.

Mit über 100 Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamtes Erfurt wurden in insgesamt 441 Fällen Interviews mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in 115 verschiedenen Objekten durchgeführt. In Thüringen waren es 320 Befragte in 68 Örtlichkeiten, während in Südwestsachsen 121 Angestellte an 47 Standorten interviewt wurden. Ziel war es, nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn zu überprüfen, sondern auch die ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung sicherzustellen.

Ergebnisse der Kontrollen

Im Verlauf dieser Prüfungen sind einige Unregelmäßigkeiten aufgetreten. Der Zoll identifizierte in 63 Fällen potenzielle Verstöße, die nun weiter untersucht werden müssen:

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  • Mindestlohnverletzungen: 29 Fälle insgesamt (27 in Thüringen, 2 in Südwestsachsen)
  • Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 7 Fälle (6 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen)
  • Illegale Beschäftigung von Ausländern: 9 Fälle (7 in Thüringen, 2 in Südwestsachsen)
  • Sonstige Unregelmäßigkeiten: 18 Fälle (10 in Thüringen, 9 in Südwestsachsen)

Als direkte Folge der Prüfungen leitete der Zoll vor Ort bereits acht Strafverfahren und zwölf Bußgeldverfahren wegen Versäumnissen im Bereich der ausländerrechtlichen Bestimmungen ein. Diese Maßnahmen deuten darauf hin, dass die Behörden entschlossen sind, auch in Zukunft gegen illegale Beschäftigung und Missbrauch des Mindestlohns vorzugehen.

Die Prüfungen werden nicht nur durch die Interviews vor Ort abgeschlossen, sondern auch durch umfangreiche Überprüfungen der Geschäftsunterlagen. Dabei werden die gesammelten Informationen der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Arbeitgeber verglichen. Der Zoll kooperiert eng mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen relevanten Behörden, um eine gründliche Untersuchung sicherzustellen.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmer haben einen rechtlich gesicherten Anspruch auf diesen Mindestlohn, und jeder Versuch, dieses Recht durch ungültige Vereinbarungen zu unterlaufen, wird rechtlich verfolgt. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Mindestlöhne in Bereichen wie Pflege, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Prüfungen ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestlohns sind. Die aktuellen Kontrollen in Thüringen und Südwestsachsen stellen ein deutliches Zeichen dar, dass die Behörden ihre Aufgabe ernst nehmen und aktiv gegen Verstöße vorgehen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Erfurt, Deutschland
Quelle
presseportal.de

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