Ein dramatischer Rechtsstreit um die Buchenwald-Gedenkstätte hat die Thüringer AfD in die Defensive gedrängt! Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Antrag der Partei auf Unterlassung teilweise abgewiesen. Die Gedenkstätte, die vor der Landtagswahl einen besorgten Brief an die Wählerinnen und Wähler verschickte, hatte sich gegen die AfD gewandt und einen Aufruf veröffentlicht, die Partei nicht zu wählen. Doch das Gericht entschied, dass dieser Aufruf zu weit ging und gegen das Neutralitätsgebot verstößt. Ein entsprechender Satz muss von der Webseite der Stiftung entfernt werden!
Der sorgenvoller Brief
Im Zentrum des Streits steht der Brief von Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner, der die Thüringer Wähler eindringlich warnte. Er äußerte, dass die AfD das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus aus der Erinnerung tilgen wolle. Das Gericht bestätigte, dass Wagners Aussagen auf Tatsachen basieren und eine sachgerechte Bewertung darstellen. Besonders brisant: Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird als gesichert rechtsextrem eingestuft, was die Gedenkstätte nicht unkommentiert lassen kann.
Die AfD reagierte empört und bezeichnete Wagners Aussagen als Falschbehauptungen. Doch das Gericht sah es als zulässig an, dass Wagner der AfD positive Bezüge zum Nationalsozialismus vorwarf, insbesondere in Bezug auf Zitate von Franz Langheinrich, die im Wahlprogramm der AfD auftauchten. Wagner ließ keinen Zweifel daran, dass die Gedenkstätte gegen geschichtsrevisionistische Positionen nicht neutral bleiben kann. Die Thüringer AfD kündigte an, den Gerichtsbeschluss zu prüfen und möglicherweise in Revision zu gehen. Ein weiterer Schlag für die AfD und ein klarer Hinweis, dass die Gedenkstätte entschlossen für die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus eintritt!
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