In Thüringen plant die AfD-Fraktion, einen eigenen Kandidaten für den Posten des stellvertretenden Richters im Verfassungsgerichtshof aufzustellen. Dies wurde von Torben Braga, dem parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, in einer Mitteilung an die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bestätigt. Einzelheiten zu dem Kandidaten wurden allerdings noch nicht bekanntgegeben.
Der Posten ist vakant geworden, nachdem Wolfgang Weißkopf, der zuvor als stellvertretender Verfassungsrichter tätig war, ins Landesparlament für die CDU wechselte. Nun ist er Abgeordneter und somit kann er nicht gleichzeitig seine Funktion im Verfassungsgericht ausüben.
Wahl der Richter durch Zweidrittel-Mehrheit
Für die Wahl eines neuen stellvertretenden Richters im Thüringer Verfassungsgericht ist die Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit im Landtag erforderlich. Bei der letzten Landtagswahl wurde die AfD erstmals stärkste Kraft in Thüringen und hat mehr als ein Drittel der Sitze inne. Dies gibt ihr nicht nur eine bedeutende Rolle bei den Abstimmungen, sondern auch die Möglichkeit, die Wahl eines Kandidaten zu blockieren.
Die Herausforderung für die AfD könnte jedoch darin bestehen, genügend Stimmen für ihren Kandidaten im Parlament zu sichern. In der Vergangenheit war es bereits vorgekommen, dass AfD-Kandidaten wie Wiebke Muhsal bei anderen Wahlen, etwa zur Landtagspräsidentin oder zur Stellvertreterin, nicht die erforderliche Mehrheit erreichen konnten. Dies wirft die Frage auf, ob ein von der AfD aufgestellter Kandidat die notwendige Unterstützung im Landtag finden wird.
Trotz der unklaren Situation bleibt das Verfassungsgericht funktionsfähig, auch wenn der Posten des stellvertretenden Richters vorerst nicht nachbesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Arbeit des Gerichts unabhängig von dieser Vakanz fortgesetzt werden kann.
Die Entwicklungen rund um diese Wahl werden genau beobachtet werden, da sie einen Einfluss auf die politische Landschaft Thüringens haben könnten. Beobachter sind gespannt, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die AfD einen weiteren politischen Fuß in die Tür des Thüringer Verfassungsgerichts setzen kann.
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