In den letzten Tagen hat sich die politische Situation im Thüringer Landtag zugespitzt. Ein Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten und die damit verbundenen Geschäftsordnungsfragen hat dazu geführt, dass die CDU nun vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar Erfolg hatte. Das Gericht erließ eine einstweilige Anordnung, die den Alterspräsidenten Jürgen Treutler verpflichtet, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu bringen.
Bereits während einer tumultartigen Sitzung, die am Donnerstag stattfand, verweigerte Treutler die Abstimmung über einen entsprechenden Antrag von CDU und BSW. Dieser sah vor, dass alle Fraktionen ab dem ersten Wahlgang Kandidaten zur Wahl des Landtagspräsidenten aufstellen dürfen und nicht ausschließlich die AfD, die aktuell die stärkste Fraktion im Landtag stellt.
Beschluss des Verfassungsgerichts
Treutlers Begründung für seine Entscheidung war, dass der neue Landtag erst durch die Wahl des Präsidenten konstituiert werde und es daher nicht an der Zeit sei, über Anträge zur Geschäftsordnung debattieren. Das Thüringer Verfassungsgericht wies diesen Standpunkt ausdrücklich zurück und stellte fest, dass die Abgeordneten auch in der konstituierenden Sitzung das Recht haben, über die Tagesordnung zu bestimmen. Dies umfasst die Debatte über Geschäftsordnungsänderungen vor der Wahl des Präsidenten. „Die beabsichtigte Regelung, dass alle Fraktionen bereits im ersten Wahlgang Vorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt kein Verfassungsrecht“, so die Richter.
Der Ausschuss für Verfassungsrecht hat einstimmig entschieden, sodass die Position des Alterspräsidenten von Treutler kritisch betrachtet wird. Kritiker argumentieren, dass er seiner überparteilichen Rolle nicht gerecht geworden sei. Der Vorwurf ist, dass die AfD diese Umstände bewusst herbeigeführt hat, um einen Eklat im Landtag zu provozieren.
Politische Hintergründe und Einfluss
Das Ringen um das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt hat einen tiefen Einschnitt in die politischen Strukturen Thüringens verdeutlicht. Die CDU überlegte den Schritt zum Verfassungsgericht als letztes Mittel, nachdem sie in der chaotischen Sitzung auf eine Vielzahl von Unterbrechungen und Verweigerungen von Rede- und Antragsrechten gestoßen war. Ihrem Antrag schlossen sich nicht nur die BSW, sondern auch die Linke und die SPD an.
Die AfD möchte sich die Kontrolle über das Präsidentenamt sichern, da sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt. Diese Situation hat in der politischen Landschaft Thüringens eine Dynamik geschaffen, die sowohl für die AfD als auch für die anderen Parteien bedeutsame Konsequenzen haben kann.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt in diesem politischen Machtspiel dar und könnte Auswirkungen auf zukünftige Abstimmungen und die Stabilität des Thüringer Landtags haben. Für weitere Informationen und detaillierte Berichterstattung über den Fall sowie die Entwicklungen im Thüringer Landtag sehen Sie den aktuellen Bericht auf www.tagesschau.de.