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Masern zurück in Thüringen: Sechs Fälle seit 2019 entdeckt!

Alarm in Thüringen: Nach fünf Jahren ohne Masern wurden 2024 erneut Fälle in mehreren Landkreisen festgestellt, und Experten warnen vor den gefährlichen Folgen der hochansteckenden Viruserkrankung – ist der Impfschutz noch ausreichend?

In Thüringen wurden in diesem Jahr zum ersten Mal seit 2019 wieder Fälle von Masern registriert, was für Besorgnis sorgt. Bis Ende August sind sechs Erkrankungen beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet worden. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar, nachdem jahrelang keine Fälle in der Region aufgetreten sind. Guido Dressel, der Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen, merkte an, dass diese Rückkehr der Erkrankung nach fünf Jahren auffällig sei, unabhängig von der vergleichsweise niedrigen Anzahl der Fälle.

Die betroffenen Personen sind zwischen einem Jahr und 24 Jahren alt, und die gemeldeten Fälle verteilen sich über mehrere Landkreise, darunter Altenburger Land, Gotha, Greiz, Kyffhäuserkreis und Saale-Holzland-Kreis. Mit Ausnahme eines Geschwisterpaars handelt es sich um Einzelfälle, ohne Häufungen in den betroffenen Regionen. All dies geschieht in einem Kontext, in dem bundesweit bis Ende August 503 Masernfälle registriert wurden, was etwa sechsmal mehr ist als im Vorjahr, wo nur 79 Fälle auftraten.

Masernschutzgesetz zeigt Wirkung

Ein Lichtblick in der aktuellen Situation ist, dass von den sechs Erkrankten nur ein Kleinkind betroffen ist. Dressel interpretiert dies als einen positiven Effekt des Masernschutzgesetzes, das seit 2020 in Kraft ist. Das Gesetz verpflichtet Familien, nachzuweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, bevor sie in eine Tageseinrichtung gehen können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verbreitung der hochansteckenden Krankheit zu verringern und gibt einen klaren Aufschluss über die Notwendigkeit von Impfungen.

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Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, die während ihrer Kindheit möglicherweise nicht geimpft wurden. Masern äußern sich zunächst durch Symptome wie Schnupfen, Husten und Fieber. Später können sich charakteristische bräunlich-rosafarbene Hautflecken entwickeln. Zudem erhöhen Masern das Risiko für ernsthafte Komplikationen wie Durchfall, Mittelohrentzündungen und in sehr schlimmen Fällen sogar Gehirnentzündungen, die tödlich verlaufen können.

Die Tatsache, dass die Masern in Thüringen so lange nicht aufgetreten sind, verdeutlicht die Bedeutung der Impfprophylaxe und der gesetzlichen Impfpflicht. In der sich verändernden Gesundheitssituation ist es entscheidend, dass sowohl Eltern als auch Gesundheitsinstitutionen die Wichtigkeit von Impfungen weiterhin betonen. Dressels Kommentare unterstreichen die Rolle des Masernschutzgesetzes zur Sicherstellung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Eindämmung der Verbreitung ansteckender Krankheiten. Weitere Einzelheiten zu dieser Thematik finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.merkur.de.

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