In einem aktuellen Beitrag hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke zur Auslieferung der Maja T. an Ungarn reagiert. Diese Informationen wurden in einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung zusammengefasst und fokussieren sich auf die Rolle deutscher Behörden in diesem komplexen Prozess.
Zunächst wird klargestellt, dass die Übergabe einer Person, wie es im Fall von Maja T. geschieht, durch ein unabhängiges Oberlandesgericht geregelt wird. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft des betreffenden Landes hat dabei die Aufgabe, die Überstellung durchzuführen, wobei sie auch auf die Unterstützung von Polizeibehörden zurückgreift, sei es auf Bundes- oder Landesebene.
Ermittlungsverfahren gegen Maja T.
Die Bundesregierung gibt an, dass gegen Maja T. ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) läuft. Dieses Verfahren bezieht sich auf Vorwürfe, die in Zusammenhang mit Übergriffen während des sogenannten „Tags der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 stehen. Die Spekulationen um die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und andere Straftaten werfen einen Schatten auf die Vorfälle, die bei der Veranstaltung aufgetreten sind.
Es wurde festgestellt, dass der GBA aufgrund eines in Ungarn anhängigen Verfahrens entschieden hat, diesem den Vorzug zu geben. Diese Entscheidung beruht auf Kriterien, die von Eurojust, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit, entwickelt wurden, um die Konkurrenz zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden zu regeln.
Die Detailfertigung geht weiter, indem darauf hingewiesen wird, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, nach einer Entscheidung des Kammergerichts zur Zulässigkeit der Auslieferung, die Zustimmung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs eingeholt hat. Nach dieser Zustimmung wurde die Untersuchungshaft von Maja T. aufgehoben.
Unklarheiten und Informationsfluss
Ein wichtiger Punkt in der Erklärung der Bundesregierung ist der Informationsfluss über die Auslieferung. Am 28. Juni 2024 erhielt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) um 08:41 Uhr einen Bericht des GBA zur erfolgten Überstellung aus Deutschland, was zu diesem Zeitpunkt überraschend kam, da eine Informationspflicht der Justizbehörden der Länder gegenüber der Bundesregierung nicht existiert. Erst um 10:25 Uhr erfuhr das BMJ durch einen Bundestagsabgeordneten von einem möglicherweise bereits eingelegten Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Die offizielle Pressemitteilung des BVerfG, die um 13:11 Uhr eintraf, bestätigte, dass ein Eilantrag gegen die Auslieferung eingelegt wurde. Dies geschah, nachdem die Überstellung der beschuldigten Person bereits um 10 Uhr vollzogen worden war. Der Informationsfluss war hier kritisch und stellt die Frage, ob ein rechtzeitiges Handeln der Behörden die Situation hätte beeinflussen können.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist der rein justizielle Charakter der Übergabe von Individuen auf Grundlage von Europäischen Haftbefehlen. Diese Entscheidungen liegen im Ermessen der Oberlandesgerichte, die in jedem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übergabe prüfen müssen. In diesem Kontext wird auch auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen, die sicherstellen, dass die Rechte der beschuldigten Person gewahrt bleiben, insbesondere in Bezug auf humane Haftbedingungen und das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Die Bundesregierung lässt zudem wissen, dass sie aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keinen Einfluss auf die Übergabeverfahren nach einem Europäischen Haftbefehl nehmen kann. Hierbei handelt es sich um klare Grenzen, die den rechtlichen Rahmen definieren, innerhalb dessen sich solche Verfahren bewegen müssen.
Die gesamte Situation rund um die Auslieferung von Maja T. wirft zahlreiche Fragen auf, die sowohl die einzelnen rechtlichen Schritte als auch die Informationspolitik der involvierten Behörden betreffen. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen und politischen Dimensionen dieses komplexen Falls weiter entwickeln werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf coolis.de.