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Strompreise explodieren erneut: Verbraucherschützer schlagen Alarm!

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Gera entschieden, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck und Hanwha Q Cells ihren Kunden nicht ausreichend über Preiserhöhungen und Kündigungsrechte informiert haben, was einen bedeutenden Sieg für die Verbraucherzentrale im Kampf gegen intransparente Energiepreise zur Folge hat!

In einem aktuellen bedeutenden Urteil hat das Landgericht Gera entschieden, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und die Hanwha Q Cells GmbH gegen Informationspflichten verstoßen haben. In Zeiten stark gestiegener Energiepreise ist dies besonders relevant, da viele Anbieter ihre Tarife erhöhten, ohne den Kunden ausreichend zu erklären, warum. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Transparenz bei Preiserhöhungen von zentraler Bedeutung ist, um das Vertrauen der Verbraucher zu wahren.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hatte im Rahmen seiner Untersuchungen über Preisänderungen in der Energiekrise festgestellt, dass viele Anbieter nicht den gesetzlichen Vorgaben nachkamen, die eine klare Kommunikation zu Preiserhöhungen vorschreiben. In den Monaten zwischen Oktober 2021 und April 2022 hatte der vzbv über 180 Schreiben von mehr als 70 Energieversorgern erhalten, die Preiserhöhungen ankündigten.

Rechtsstreit um transparente Kommunikation

Die Klagen des vzbv basierten darauf, dass die Stadtwerke und Hanwha Q Cells die Informationen über Preiserhöhungen nicht nachvollziehbar dargelegt hatten. Im speziellen Fall der Stadtwerke in Jena wurde kritisiert, dass wichtige Informationen über das Sonderkündigungsrecht in den Schreiben schwer verständlich und unzureichend hervorgehoben waren. Eine Sprecherin erklärte, dass durch den großen Informationsumfang der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht auf der zweiten Seite platziert wurde, jedoch stellt der vzbv klar, dass solche Informationen nicht „versteckt“ werden dürfen.

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Wie bereits im Fall gegen Hanwha Q Cells, bei dem das Unternehmen die Preiserhöhungen lediglich durch einen Vergleich der alten und neuen Preise kommuniziert hatte, folgte das Gericht auch im Jenaer Fall dem Argument des vzbv. Das Gericht ließ klar werden, dass die Informationen den Kunden einfach zugänglich gemacht werden müssen. „Kunden müssen in der Lage sein, informierte Entscheidungen zu treffen, und das Gesetz sieht vor, dass sie dazu klare Informationen erhalten“, betonte Fabien Tief vom vzbv.

Hintergrund der Preissteigerungen

Die Hintergründe für die massiven Preissteigerungen liegen nicht zuletzt in der globalen Energiekrise, die durch verschiedene Faktoren, einschließlich des Ukraine-Kriegs, verschärft wurde. Diese Krise führte dazu, dass die Preise für Strom und Gas in den Großmärkten zwischen 2021 und 2022 deutlich anstiegen. Während die Preise für Erdgas in der Spitze bei etwa 40 Cent pro Kilowattstunde lagen, waren ältere Verträge mit Preisen von rund 6 Cent im Vergleich dazu stark begünstigt. Dies führte zu einer großen Kluft zwischen den Preisen neuer und alter Verträge.

Die Bundesregierung hatte daraufhin verschiedene Energiekostenbremsen ins Leben gerufen, um die Verbraucher zu entlasten, die zum 31. Dezember 2023 ausliefen. Nach diesem Zeitraum kam es erneut zu einem Anstieg der Strompreise, und laut dem Vergleichsportal Verivox kostete Strom Ende August 2024 wieder so viel wie zu Beginn des Jahres.

Die wichtigsten Fragen zum Urteilsfall bleiben weiterhin relevant, insbesondere für die Energielieferanten, die nun gezwungen sind, ihre Kommunikationspraktiken zu überdenken. Die Stadtwerke Jena gaben an, bereits Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Kommunikation ergriffen zu haben, doch es bleibt abzuwarten, ob andere Anbieter in der Branche nachziehen werden. In dieser angespannten Lage dürfte die Öffentlichkeit nun besonders aufmerksam beobachten, wie transparente Kommunikation künftig gestaltet wird, um das Vertrauen in die Energieversorger zurückzugewinnen.

Für weitere Informationen und Details zur Thematik wurde auf die aktuellen Berichterstattungen bei www.merkur.de verwiesen.

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