Erfurt

Erfurt schaltet durch: Hohe Bußgelder und Betretungsverbote für Impf-Muffel!

Erfurt zieht die Zügel an: Impfverweigerer müssen mit Bußgeldern und Betretungsverboten rechnen, da 66 Fälle von fehlendem Masernschutz in Kitas und Schulen gemeldet wurden - ein klarer Appell der Stadt für mehr Sicherheit gegen die hochansteckende Krankheit!

Erfurt. Die Stadt Erfurt ergreift Maßnahmen gegen Impfverweigerer im Rahmen des Masernschutzgesetzes, um den Schutz gegen die potenziell gefährlichen Masern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu gewährleisten.

Im Jahr 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft, das besagt, dass jeder, der in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen lebt oder dort arbeitet, einen Nachweis über den Masernimpfschutz erbringen muss. Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und betrifft Schulen, Kitas, Kinderheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Fehlt der Nachweis, wird dies dem Gesundheitsamt gemeldet, und es können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Reaktion der Stadt Erfurt auf Nichtnachweis

Die Stadt Erfurt hat bereits erste Maßnahmen ergriffen. Laut Stadtsprecher Patrick Weisheit liegen dem Gesundheitsamt derzeit 66 Meldungen über versäumte Nachweispflichten vor. Tatsächlich wurden bereits fünf Betretungsverbote ausgesprochen und drei Bußgeldverfahren eröffnet, wobei die genauen Einrichtungen und die Höhe der Geldstrafen nicht veröffentlicht wurden.

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„Das Ziel sind nicht in erster Linie die Sanktionen, sondern die Aufklärung und Beratung der Eltern,“ erklärte Weisheit weiter. Die Stadt setzt auf direkte Impfangebote, um impfkritischen Familien bei ihren Fragen und Bedenken entgegenzukommen.

Keine Impfpflicht, sondern Nachweispflicht

Das Thüringer Gesundheitsministerium machte deutlich, dass es sich bei den Vorschriften nicht um eine Impfpflicht handelt. Anstelle eines Zwangs müssen Menschen, die nicht geimpft werden können, aufgrund von gesundheitlichen Gründen einen ärztlichen Nachweis über ihre Kontraindikation erbringen. Ebenso müssen Personen, die bereits eine Maserninfektion überstanden haben und daher als immun gelten, dies ärztlich bestätigen lassen.

Für Ausnahmen von dieser Nachweispflicht sind die Gesundheitsbehörden zuständig. Gründe dafür könnten zum Beispiel Lieferengpässe bei Masernimpfstoffen sein, die als speziellen Umstand betrachtet werden können.

Patrick Weisheit betont, dass Schulpflichtige Schüler niemandem von ihrem Unterricht ausgeschlossen wurden. „Hier steht die Schulpflicht über der Nachweispflicht für den Masernimpfschutz“, sagte er. Es bestehen allerdings Einschränkungen bei außerschulischen Aktivitäten, die möglicherweise anders gehandhabt werden.

Für weitere Informationen über die Situation in Erfurt kann man siehe die Berichterstattung auf www.thueringer-allgemeine.de nachlesen.


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