Ein schockierender Fall in Schwerin! Eine 45-jährige Frau aus Thailand muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht hat sie wegen gewerbsmäßiger Schleusung in 34 Fällen verurteilt. Sie hatte illegalen Prostituierten den Zugang zu Arbeitsräumen in mehreren Bundesländern ermöglicht, ohne die düstere Wahrheit zu ignorieren: diese Frauen hatten keinen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Die verbotenen Prostitutionsstätten erstreckten sich über Winsen an der Luhe, Marne, Hamburg und Schwerin. Laut ihrem eigenen Geständnis kassierte die Angeklagte wöchentliche Gebühren von 500 Euro für die vermieteten Räumlichkeiten. Allerdings wies sie vehement zurück, Anteile von den Einnahmen ihrer Prostituierten für die Begleichung von Schulden im Zusammenhang mit der Schleusung gefordert zu haben. Ein Gerichtssprecher stellte klar, dass die Verurteilte profitierte und die Umstände kannte – eine klare Verletzung des Gesetzes!
Der Prozess und das Urteil
In diesem eindeutigen Fall wurde eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erzielt: Die Angeklagte erhielt eine Strafe von maximal vier Jahren und einem Monat, nachdem sie ein Geständnis ablegte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte auf drei Jahre und fünf Monate. Seit Januar 2023 sitzt sie bereits in Untersuchungshaft, nun wurde das Urteil gesprochen. Ein weiteres Beispiel für die harte Realität der Menschenhandel-Kriminalität in Deutschland!