Im Landgericht Schwerin wurde nun ein bedeutender Prozesstag eingeläutet, als eine 45-jährige thailändische Frau sämtliche Vorwürfe zur Sache einräumte. Sie gestand, verschiedene Räumlichkeiten im Norden Deutschlands an illegal in Deutschland lebende Landsleute vermietet zu haben, die dort prostitutionelle Dienstleistungen anboten.
Die Angeklagte gab an, für ihre Zimmer eine wöchentliche Miete von etwa 500 Euro eingenommen zu haben. Die betroffenen Lokationen erstrecken sich über mehrere Städte, darunter Winsen an der Luhe in Niedersachsen, Marne in Schleswig-Holstein sowie Hamburg und Schwerin selbst. Es wurde bekannt, dass die Protistiutionsstätten zwischen März 2020 und Januar 2024 betrieben wurden und sowohl Frauen als auch Männer für sexuelle Dienstleistungen zur Verfügung standen.
Betrieb und Werbung für Prostitution
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Angeklagte, die neben der Vermietung von Zimmern auch für die Prostituierten Werbung schaltete und Preise für sexuelle Dienstleistungen festlegte. Darüber hinaus soll sie Termine mit Freiern organisiert haben und eine Rotation unter den Prostituierten in ihren Einrichtungen angeordnet haben. Ein heikler Punkt ist, dass die Frau von den unerlaubten Aufenthaltsstatus ihrer Mieterinnen wusste, diesen jedoch in ihrer Erklärung nicht direkt widersprach.
Die Vorwürfe gegen die Angeklagte beziehen sich nicht nur auf die bloße Vermietung, sondern auch auf die gewerbsmäßige Schleusung in gleich 34 Fällen. Sie bestreitet allerdings, jemals Anteile aus den Einnahmen der Prostituierten zur Begleichung von Schleusungsschulden erhalten zu haben.
Ende Oktober wird mit einem Urteil gerechnet
Der Prozess wird spannend weitergeführt; eine Verständigung zwischen den Parteien hat bereits stattgefunden. Der Gerichtssprecher verkündete, dass bei einem vollumfänglichen Geständnis eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und einem Monat zugesichert wurde. Das Gericht wird am 29. Oktober 2023 eine Zeugenvernehmung durchführen, bevor es zur Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommt. Erwartet wird, dass die Urteilsverkündung am 30. Oktober 2023 folgt.
Das Verfahren wirft ein grelles Licht auf die Problematik der illegalen Beschäftigung in der Prostitution und der damit verbundenen Herausforderungen für die Justiz. Die Abläufe und das Vermieten von Räumen an Menschen, die sich illegal im Land befinden, hat bereits teils besorgniserregende Diskussionen ausgelöst. Ein umfassendes Bild der Geschehnisse wird weiterhin erwartet, und die Berichterstattung über diesen Fall wird sicherlich auch in Zukunft die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Mehr Informationen zu diesen schwerwiegenden Anschuldigungen und deren rechtlichen Konsequenzen könnten Sie in weiteren Berichten verfolgen, laut www.mopo.de.
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