Stralsund. Die hitzige Debatte um das Verbrennen von Gartenabfällen in Stralsund und dem Kreis Vorpommern-Rügen nimmt kein Ende! Während der Kleingartenausschuss kürzlich tagte, war das Thema sofort auf dem Tisch: Wie kann man die unerträglichen Rauchschwaden, die Anwohner plagen, endlich eindämmen? „Man hat das Gefühl, in eine Nebelwand zu fahren“, klagte ein Ausschussmitglied. Die Beschwerden häufen sich, besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen sind die Wochenenden im März und Oktober zur Qual.
Die Regelungen des Landkreises sind klar: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, und zwar lediglich im Oktober und März, für maximal zwei Stunden! Doch viele Kleingärtner scheinen diese Vorschriften zu ignorieren. Stattdessen gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten wie die braune Tonne oder die Wertstoffhöfe, die allerdings mit Gebühren verbunden sind. Wer sich für die Abgabe von Grünschnitt entscheidet, muss mit Kosten von bis zu 14,13 Euro rechnen!
Wie haben andere Landkreise das Problem geregelt?
Ein Blick über die Kreisgrenzen zeigt, dass es auch anders geht! Im Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald ist das Verbrennen von Gartenabfällen komplett verboten! Hier werden die Abfälle zu bestimmten Terminen kostenlos abgeholt. Auch im Landkreis Rostock gilt ein striktes Verbot, wobei die Entsorgung an Wertstoffhöfen ebenfalls kostenpflichtig ist. In der Stadt Rostock hingegen ist die Abfallentsorgung das ganze Jahr über kostenlos!
Der Kleingartenausschuss steht nun vor der Herausforderung, wie man mit der Geruchsbelästigung umgeht. Die Verantwortung liegt jedoch beim Landkreis, der bei der nächsten Abstimmung über die Satzung entscheiden muss, ob das Verbrennen von Gartenabfällen weiterhin erlaubt bleibt. Die Anwohner warten gespannt auf eine Lösung, die endlich für frische Luft sorgt!
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