In Deutschland gibt es viele Menschen, die von der Idee träumen, irgendwann ins Ausland zu ziehen. Doch für Unternehmer kann dieser Schritt erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere durch die sogenannte Wegzugsbesteuerung. David Kasper von der Steuerkanzlei KASPER & KÖBERPartner informiert über die Herausforderungen, die mit der Auswanderung verbunden sind, und bietet wertvolle Ratschläge, wie diese finanziellen Hürden umgangen werden können.
Die Wegzugsbesteuerung tritt in Kraft, wenn ein Gesellschafter einer GmbH seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Dabei wird der Umzug steuerlich wie der Verkauf der Unternehmensanteile behandelt, was sehr hohe Steuerlasten nach sich ziehen kann. David Kasper wies darauf hin, dass bei einem Unternehmenswert von einer Million Euro bis zu 266.000 Euro an Steuern fällig werden können. Für viele Unternehmer, die sich gleichzeitig in einem neuen Lebensumfeld integrieren müssen, können solche Beträge schnell zur Belastung werden.
Wegzugsbesteuerung: Die finanzielle Belastung für Unternehmer
Ein wesentliches Merkmal der Wegzugsbesteuerung ist die Besteuerung von stillen Reserven, die in einem Unternehmen gebildet werden. Solche Reserven sind Vermögenswerte, die nicht in der Bilanz auftauchen, jedoch einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen. Die Steuer wird so berechnet, als würde der Gesellschafter seine Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs verkaufen, was die Liquidität stark belasten kann. Im Worst-Case-Szenario könnte dies Unternehmer dazu zwingen, ihre Unternehmen aufzugeben, um in einer finanziellen Krise nicht unterzugehen.
Um dieser finanzielle Falle entgegenzuwirken, rät Kasper, sich schon im Vorfeld intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Grundlage dafür ist die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur. Experten wie Kasper empfehlen dabei unter Umständen die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG oder die Einbringung in eine Stiftung. Diese Alternativen können helfen, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder wenigstens deutlich zu reduzieren.
Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Eine vielversprechende Strategie ist die Gründung einer Personengesellschaft, die zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft geschaltet wird. Solche Gesellschaften sind von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen, was sie besonders attraktiv macht. Darüber hinaus kann der Unternehmer so auch weiterhin von den Gewinnen des Unternehmens profitieren.
Ein anderer Ansatz ist die Einbringung der Unternehmensanteile in eine Stiftung. Diese Maßnahme hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch den Bonus, dass sie eine langfristige Planungssicherheit erlaubt. So bleibt die steuerliche Belastung beim Wegzug deutlich niedriger, und auch Verkaufserlöse können bevorzugt behandelt werden. Zum Beispiel sind Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Stiftungen häufig vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.
Um diese Optionen voll auszuschöpfen, ist eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater unabdingbar. Jeder Unternehmer hat individuelle Bedürfnisse, und die maßgeschneiderte Strategie spielt hier eine entscheidende Rolle. Nur ein erfahrener Steuerberater kann sicherstellen, dass Unternehmer alle Vorteile nutzen können und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.
Die Statistiken und Analysen von KASPER & KÖBERPartner verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen eines Wegzugs auseinanderzusetzen. Insbesondere für Unternehmer, die sich diesen Schritt gut überlegen und die nötige Vorbereitung treffen, kann der Auslandsaufenthalt nicht nur ein Traum sein, sondern auch ein finanzieller Erfolg, wenn die steuerlichen Aspekte richtig angepackt werden.
Für interessierte Unternehmer, die mit strategischen Ansätzen ihre Steuerlast nachhaltig senken möchten, bietet David Kasper die Möglichkeit zu einer unverbindlichen Erstberatung. Durch die Expertise der Steuerkanzlei können individuelle Lösungen gefunden werden, die helfen, steuerliche Herausforderungen effektiv zu meistern. Für weitere Informationen steht die Kanzlei bereit, um allen Fragen rund um die Steueroptimierung gerecht zu werden. Viele der Steuervorteile sind nur unter bestimmten Bedingungen vollumfänglich zu nutzen, weshalb eine fundierte Beratung entscheidend ist.