In Deutschland profitieren Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 von signifikanten steuerlichen Erleichterungen, die dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen ihrer Behinderung abzumildern. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland etwa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, was etwa 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, ist für diese Gruppe von großer Bedeutung, da sie erhebliche zusätzliche Kosten im Alltag tragen müssen.
Bei einer Steuererklärung können Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 einen Pauschbetrag von 1.140 Euro beantragen. Dieser Betrag kann bei höheren Graden der Behinderung weiter steigen – bis zu 2.840 Euro für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad von 100. Der pauschale Ansatz ist besonders vorteilhaft, da er es ermöglicht, die finanzielle Entlastung schnell und unkompliziert zu erhalten, ohne dass alle relevanten Kosten im Detail nachgewiesen werden müssen.
Zusätzliche Vorteile für Blinde und Hilflose
Ein spezieller Aspekt der steuerlichen Entlastung ist, dass blinde, taubblinde und hilflose Menschen einen noch höheren Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro pro Jahr beanspruchen können. Diese zusätzlichen Mittel sind darauf ausgelegt, die regelmäßigen und oft hohen Aufwendungen für Pflege und Unterstützung im Alltag abzudecken. Damit soll gewährleistet werden, dass diese Menschen einen Zugang zu den erforderlichen Hilfestellungen haben.
Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch ein einfaches Verfahren, bei dem Betroffene ein Antragsformular ausfüllen, die entsprechende medizinische Dokumentation beifügen und den Antrag zur Überprüfung an die zuständige Behörde senden. Nach einer positiven Entscheidung erhalten die Antragsteller den Ausweis, der den Grad ihrer Behinderung sowie etwaige Hilfsbedürftigkeiten bestätigt und somit die Basis für sämtliche steuerlichen Vorteile darstellt.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, anstelle der pauschalen Steuererleichterungen außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Diese Option ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen oder Pflegeleistungen die Höhe des Pauschbetrags übersteigen. Betroffene müssen dazu alle relevanten Belege sammeln und bei der Steuererklärung einreichen.
Belange von Kindern mit Behinderung
Hier wird die Situation für Kinder mit Behinderung ebenfalls berücksichtigt. Auch sie haben Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag, der auf die Eltern übertragen werden kann, wenn das Kind diesen nicht selbst nutzt. So können Eltern die steuerlichen Vorteile zugunsten ihrer Kinder in Anspruch nehmen und ihre eigene Steuerlast reduzieren. Darüber hinaus stehen auch Pflege-Pauschbeträge zur Verfügung, abhängig vom Pflegegrad des Kindes, mit Beträgen von bis zu 1.800 Euro.
Indem sie diese steuerlichen Erleichterungen langfristig nutzen, können Menschen mit Behinderung und deren Familien besser auf die finanziellen Anforderungen reagieren, die mit einer Behinderung einhergehen. Daher ist es wichtig, gut informiert zu sein und die entsprechenden Anträge und Nachweise fristgerecht einzureichen, um die verfügbaren Mittel in vollem Umfang zu nutzen.
– NAG