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Soziale Mitbestimmung: Weiß fordert Verankerung im Grundgesetz!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß dringt auf eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, um die Demokratie zu stärken und den Versicherten mehr Mitbestimmung zu ermöglichen – doch nur jeder Fünfte nutzte bei den letzten Sozialwahlen sein Stimmrecht!

Der Bundesbeauftragte für Sozialwahlen, Peter Weiß, hat eine klare Botschaft: Die soziale Selbstverwaltung soll verfassungsrechtlich verankert werden. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht“, erklärte der erfahrene Politiker, der zuvor Jahrzehnte als Abgeordneter der CDU im Bundestag tätig war. Seine Forderung zielt darauf ab, die Demokratie zu stärken und die Sozialsysteme zu stabilisieren.

Im Zentrum seiner Überlegungen steht die Selbstverwaltung der etablierten öffentlichen Institutionen in den Bereichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Diese Institutionen, die einen wichtigen Teil des deutschen Sozialsystems ausmachen, sollen durch eine Verfassungsänderung mehr rechtlichen Rückhalt erhalten. Eine solche Änderung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie die Bürger die Entscheidungen bezüglich ihrer sozialen Absicherung beeinflussen können.

Versicherte sollen mehr entscheiden dürfen

Ein weiterer Punkt, den Weiß anspricht, ist die Notwendigkeit, den Versicherten mehr Mitspracherechte zu geben. Bei den letzten Sozialwahlen im Jahr 2023 waren über 52 Millionen Menschen wahlberechtigt, doch nur ein Fünftel nutzte ihr Recht. Im Vergleich zu den Wahlen 2017 bedeutet dies einen Rückgang der Wahlbeteiligung um fast acht Prozentpunkte. Diese Zahlen zeigen, dass viele Bürger sich von den sozialen Wahlen und der damit verbundenen Mitbestimmung entfremdet fühlen.

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Der Rückgang der Wahlbeteiligung verdeutlicht die Risiken einer solchen Entfremdung, zumal die Versicherten oft nicht in die wichtigsten Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Weiß fordert, dass die Versicherten nicht nur Wahlen abhalten, sondern auch aktiv über Leistungen und Beitragszahlungen mitbestimmen dürfen.

Spannende Wahlkämpfe?

Laut dem Abschlussbericht, der die Sozialwahlen beleuchtet, gibt es durchaus Ansätze für lebendige Wahlkämpfe. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Bürger bei bestimmten Entscheidungen zwischen unterschiedlichen Optionen wählen könnten, wie etwa geringeren Leistungen oder Selbstbehalten, die wiederum die Höhe ihrer Beitragslast beeinflussen. „Habe ich die Wahl zwischen geringeren Leistungen oder begrenzter Auswahl an Leistungserbringern?“, fragen sie. Diese Möglichkeiten scheinen jedoch oft schon im Vorfeld vom Gesetzgeber festgelegt zu sein, was die Wähler weitgehend in den Hintergrund drängt.

Eine fundierte Diskussion über die soziale Selbstverwaltung und die Rolle der Versicherungsnehmer könnte dazu beitragen, die Wahlen attraktiver zu gestalten und die Bürger stärker zu involvieren. Indem man den Fokus auf die Bedürfnisse der Versicherten legt und tragfähige Lösungen erarbeitet, könnte man auch die Wahlbeteiligung wieder steigern.

Die anhaltenden Herausforderungen der sozialen Systeme in Deutschland verlangen nach Veränderungen und einer klaren Strategie, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen und die Teilhabe an bedeutenden Entscheidungen zu fördern. Der Appell von Peter Weiß könnte der erste Schritt in diese Richtung sein, um das Engagement der Bürger für soziale Themen nachhaltig zu stärken und das Gesicht der sozialen Selbstverwaltung grundlegend zu verändern. Weitere Hintergründe zu dieser wichtigen Debatte sind auf www.onetz.de nachzulesen.

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