Das Mitbringen von eigenen Snacks ins Kino wird in Deutschland immer wieder diskutiert, besonders vor dem Hintergrund steigender Preise für Popcorn und andere Leckereien. Viele Kinobesucher fühlen sich durch die hohen Kosten beim Kauf von Getränken und Snacks überfordert. Laut Berichten von Merkur haben Kinos das Verbot, eigene Speisen mitzubringen, in der Regel durch ihre Hausordnung festgelegt. Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es jedoch nicht. Die Kinos stützen sich auf ihre Hausrechte, um den Verkauf von Snacks zu sichern, da die Erlöse aus diesen Verkäufen oft notwendig sind, um die Betriebskosten zu decken.
Rechtslage und Praxis
In Deutschland ist es also unterschiedlich, wie Kinos mit der Thematik umgehen. Während große Ketten wie UCI und Cinemaxx klarstellen, dass das Mitbringen von eigenen Speisen nicht gestattet ist, gibt es auch Kinos, die flexibler sind. Ein Kino in Lüneburg beispielsweise erlaubt das Mitbringen von Snacks, was den Gästen eine Alternative bietet und gleichzeitig die wirtschaftliche Basis des Kinos berücksichtigt, da der Verkauf von Popcorn essenziell bleibt, wie Deutschlandfunk Nova berichtet. Eine Umfrage zeigt zudem, dass viele Kinobesucher sich gerne etwas mitzunehmen.
Ein wertvolles Beispiel kam aus Spanien, wo ein Kino eine Geldstrafe von 30.000 Euro zahlen musste, weil es Gästen das Mitbringen von Snacks verwehrte. Solche Regelungen könnten auch in Deutschland angefochten werden, besonders wenn es um die Frage der sozialen Gerechtigkeit geht. Experten argumentieren, dass das Verbot, eigene Snacks mitzubringen, möglicherweise nicht rechtens ist, insbesondere bei den hohen Preisen, die Kinos verlangen, um ihre Kosten zu decken. Letztendlich bleibt die Situation jedoch von Kino zu Kino unterschiedlich.
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