Am heutigen Dienstag findet am Landgericht Traunstein ein äußerst ungewöhnlicher Prozess statt, der sich im Kern um einen Fetisch und schwere Erpressung dreht. Ein 34-jähriger Mann aus Altötting steht im Verdacht, über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren einen anderen Menschen erpresst zu haben, nachdem er von dessen speziellen Vorliebe, dem sogenannten "Trampling", erfahren hatte. Bei dieser Praktik handelt es sich um ein BDSM-Element, bei dem eine Person sexuelle Erregung daraus schöpft, wenn jemand auf ihrem Körper oder Körperteilen steht.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind schwerwiegend. Laut Staatsanwaltschaft hat er Beweise für das Wissen um den Fetisch des Geschädigten genutzt, um diesen unter Druck zu setzen. Ungeachtet der Tatsache, dass der Fetisch an sich nicht illegal ist, drohte der Altöttinger, seine Erkenntnisse der Polizei zu melden, um so etwa 55.000 Euro von seinem Opfer zu erpressen. Die Art und Weise der Erpressung führte sogar dazu, dass der Angeklagte mit einem Messer vor der Wohnung des Geschädigten erschien, was die Situation zusätzlich eskalierte.
Erpressung über ein Jahrzehnt
Der Prozess wird von einem hohen Maß an Aufmerksamkeit begleitet, nicht zuletzt wegen der bizarren Natur der Vorwürfe. Über ein Jahrzehnt hinweg stellte der Beschuldigte sein Opfer unter Druck, was im rechtlichen Sinne als gewerbsmäßige Erpressung gewertet wird. Die Anklage umfasst daneben auch räuberische Erpressung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Beleidigung, die aus den übergreifenden Handlungen des Angeklagten resultieren.
Der Verlust an Vertrauen und die psychologischen Folgeschäden für das Opfer sind während des Prozesses ein zentrales Thema. Die mögliche Tragweite der Vorwürfe dürfte sowohl den Verlauf der Verhandlung als auch die Betrachtung durch das Gericht beeinflussen. Ob das Gericht dem Angeklagten bis zu mehrere Jahre Haft auferlegen wird, bleibt abzuwarten. Der Beginn des Verfahrens ist auf 9.30 Uhr angesetzt.
Für weitere Informationen über diesen skurrilen Fall wird auf die aktuelle Berichterstattung verwiesen, berichtete www.chiemgau24.de.
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