Skandalprozess in Wien: Migrantenbande missbrauchte 12-Jähriges Mädchen!
Prozess gegen zehn Angeklagte wegen schwerem sexuellen Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens in Wien startet heute.

Skandalprozess in Wien: Migrantenbande missbrauchte 12-Jähriges Mädchen!
Am Wiener Landesgericht hat heute ein sensibler Prozess gegen eine Gruppe von Jugendlichen begonnen, die beschuldigt werden, zwischen März und Juni 2023 ein damals zwölfjähriges Mädchen zu sexuellem Missbrauch gezwungen zu haben. Die Angeklagten, deren Alter zwischen 16 und 21 Jahren liegt, stammen aus verschiedenen Ländern, darunter Mazedonien, Syrien, die Türkei und Bulgarien. Diese junge Männer hatten das Opfer in Parks im Bezirk Favoriten kennengelernt und waren bereits polizeibekannt wegen anderer Delikte, darunter Gewalt- und Eigentumsverbrechen, wie exxpress.at berichtet.
Das Verfahren erfolgt unter strengen Auflagen, um den Schutz des Opfers zu gewährleisten. So wurde im Gerichtssaal ein Fotografier- und Filmverbot verhängt, und eine mögliche Auswertung von Zeugenaussagen könnte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt, und es bleibt unklar, ob bereits am Freitag ein Urteil gefällt wird. Experten bezeichnen diesen Fall als einen der schwersten Missbrauchsfälle in Wien der letzten Jahre.
Kontext und rechtliche Rahmenbedingungen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist ein fundamentales Anliegen, das durch internationale Verträge und nationale Gesetze untermauert wird. Diese Regelungen streben an, derartige Taten idealerweise zu verhindern und gleichzeitig den betroffenen Kindern und Jugendlichen Hilfe und Unterstützung nach einer Tat zu bieten. Im Falle dieses Prozesses sind insbesondere die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes maßgeblich, die einen besonderen Schutz für Minderjährige vorsehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass betroffene Personen Anspruch auf Entschädigung haben können, sei es direkt vom Täter oder vom Staat, wie die beauftragte-missbrauch.de erläutert.
In Deutschland wird der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern durch das neue Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG), das am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, zusätzlich unterstützt. Ziel dieses Gesetzes ist es, nicht nur die Prävention zu stärken, sondern auch die Rechte der Betroffenen zu fördern und strukturelle Verantwortlichkeiten zu klären. Der Unabhängige Bundesbeauftragte wird mit dem Auftrag betraut, regelmäßige Berichte zu den Auswirkungen sexueller Gewalt zu erstellen und die Perspektiven der Betroffenen in politische Prozesse einzubringen, wie kinderrechte.digital beschreibt.