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Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: So schützen Sie sich!

In Deutschland werden jeden Monat Hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen eingeleitet. Die Betroffenen stehen oft vor einem Scherbenhaufen, völlig ahnungslos, wie sie mit dieser erschütternden Situation umgehen sollen. Die Folgen einer Verurteilung sind verheerend: Mehrjährige Gefängnisstrafen und eine lebenslange gesellschaftliche Ächtung drohen! Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist im Sexualstrafrecht, beleuchtet die brisanten Aspekte und gibt wertvolle Tipps für Betroffene.

Was genau bedeutet sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen? Der Gesetzgeber hat diesen Straftatbestand geschaffen, um Jugendliche in Abhängigkeit zu Erwachsenen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Diese Abhängigkeiten können in familiären, pädagogischen oder beruflichen Beziehungen entstehen. In der aktuellen Diskussion wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ zunehmend durch „sexualisierte Gewalt“ ersetzt, um die Machtdynamik hinter den Taten zu verdeutlichen. Oft wird psychischer Druck auf die minderjährigen Opfer ausgeübt, was die Situation noch dramatischer macht.

Die rechtlichen Grundlagen

Nach § 174 StGB sind sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren, die dem Täter zur Betreuung anvertraut sind, strafbar. Dies gilt auch für Abhängigkeiten in Arbeitsverhältnissen, wenn der Täter seine Autorität ausnutzt. Besonders brisant: Auch sexuelle Handlungen an eigenen oder adoptierten Kindern sind strafbar, ohne dass eine besondere Abhängigkeit vorliegen muss. Wer Minderjährige dazu bringt, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen, macht sich ebenfalls strafbar.

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Die Strafen für solche Vergehen sind drakonisch: Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen, ohne Möglichkeit einer Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, wie dem Missbrauch vor dem anvertrauten Minderjährigen, kann die Strafe bis zu drei Jahren betragen. Rechtsanwalt Andreas Junge hat sich auf die Verteidigung in solchen Verfahren spezialisiert und kann oft erreichen, dass die Verfahren ohne Schuldspruch eingestellt werden – ein Lichtblick für die Betroffenen, die so der drohenden sozialen Ächtung entgehen können.

Für schnelle Hilfe und kompetente Beratung steht Rechtsanwalt Junge jederzeit zur Verfügung. Fragen können per E-Mail (junge@jhb.legal) oder telefonisch unter 01792346907 gestellt werden. Zögern Sie nicht, sich in dieser kritischen Lage Unterstützung zu holen!

Quelle/Referenz
anwalt.de

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