Am vergangenen Samstag gab es am Flughafen Frankfurt/Main einen bemerkenswerten Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizei auf sich zog. Ein 26-jähriger Afghane, der aus Athen in Griechenland eingereist war, wurde festgenommen. Der Grund? Gegen ihn liegt ein striktes Einreise- und Aufenthaltsverbot vor, und er war bereits wegen Sexualstraftaten verurteilt worden.
Bei der Überprüfung der Einreise zeigte der Mann einen griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge sowie einen Aufenthaltstitel vor. Trotz dieser Dokumente konnte er seine Reiseabsichten nicht überzeugend darlegen. Dies führte dazu, dass die Beamten ihn zur weiteren Bearbeitung zur Dienststelle begleiteten. Hierbei fiel auf, dass die Fingerabdrücke des Afghanen nicht zu den Angaben in seinen Reisedokumenten passten. Die Behörden erkannten schnell, dass etwas nicht stimmte.
Hintergrund des Vorfalls
Der 26-Jährige war bereits im Januar 2016 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Doch schon im November des gleichen Jahres wurde er wegen seiner kriminellen Aktivitäten, insbesondere aufgrund seiner Verurteilung als Sexualstraftäter, zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach der Ablehnung seines Asylantrags im November 2017 wurde er im Oktober 2018 in sein Heimatland abgeschoben. Infolge dieser Ereignisse erhielt er ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das bis Oktober 2028 gültig ist.
Die aktuellen Ermittlungen gegen ihn erfolgen nun wegen des Verdachts auf mittelbare Falschbeurkundung und unerlaubte Einreise. Da er noch eine Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen zu verbüßen hat, wurde der 26-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Dieser Vorfall wirft ein weiteres Licht auf die Herausforderungen, die mit dem Thema Rückführungen und Sicherheit im Zusammenhang mit ausländischen Straftätern in Deutschland verbunden sind.
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