Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit November in Deutschland in Kraft und verspricht eine Revolution für Transpersonen und nicht-binäre Menschen! Endlich können sie ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfach beim Standesamt ändern lassen. Doch die Resonanz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist bisher ernüchternd. Eine aktuelle Stichprobe zeigt, dass nur wenige diesen Schritt gewagt haben.
Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht seit dem 1. August, doch die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Standesamt Bad Hersfeld wurden lediglich vier Anträge gestellt! Zwei Personen möchten von weiblich nach männlich und zwei von männlich nach weiblich wechseln. Am entscheidenden Stichtag, dem 1. November, kam niemand ins Standesamt, um die Änderungen vorzunehmen. „Die Resonanz ist sehr gering“, bestätigt Matthias Heyer, Leiter des Bad Hersfelder Standesamtes.
Erste Anträge und die Reaktionen
In Schenklengsfeld wurde im Oktober ein Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrages eingereicht, doch auch hier bleibt die Anzahl der Anträge überschaubar. Standesbeamtin Edith Vollmer möchte keine Details zur Person preisgeben, da die Gemeinde nur rund 4500 Einwohner zählt. Im Standesamt Rotenburg wurden bis Mitte November zwei Anträge registriert, und in Bebra ist ein Antrag auf Änderung von weiblich zu männlich eingegangen. In anderen Gemeinden wie Niederaula, Neuenstein und Heringen gab es bisher keinerlei Änderungswünsche.
Die Frist für die Antragstellung beträgt drei Monate, wobei der Tag der Anmeldung nicht mitgezählt wird. Matthias Hujo vom Heringer Standesamt erklärt, dass die Meinungen zu diesem Gesetz in den Kommunen geteilt sind. „Bei uns sind die Männer noch Männer, die Frauen noch Frauen“, äußert sich ein Standesbeamter. Das Selbstbestimmungsgesetz mag zwar in Kraft sein, doch die tatsächliche Umsetzung bleibt hinter den Erwartungen zurück.
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