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Selbstbestimmungsgesetz: Ein Meilenstein für Trans-Rechte in Deutschland!

Berlin ist im Aufbruch! Ein bahnbrechendes Gesetz, das die Selbstbestimmung von Geschlecht und Namen revolutioniert, ist nun in Kraft! Seit heute können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher denn je ändern. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das von der Ampel-Koalition nach intensiven Debatten durchgesetzt wurde, ermöglicht es, beim Standesamt einfach eine Erklärung abzugeben, um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich oder divers zu ändern. Ein echter Fortschritt für die Rechte von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen!

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) feiert diesen Tag als „ein ganz besonderer Tag“ und betont, dass die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen endlich Realität geworden ist. Auch Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, hebt hervor, dass Deutschland nun zu den fortschrittlichen Ländern gehört, die es den Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ohne dabei pathologisiert zu werden. Weltweit haben bereits 16 Staaten ähnliche Regelungen, darunter Argentinien, Neuseeland, Irland und die Schweiz.

Einfacher Prozess statt langwieriger Verfahren

Das neue Gesetz ersetzt das veraltete Transsexuellengesetz, das über 40 Jahre lang eine langwierige und kostenintensive Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen erforderte. Jetzt genügt eine Anmeldung beim Standesamt, und nach einer dreimonatigen Wartezeit kann die Erklärung abgegeben werden. Diese Frist, so das Familienministerium, dient als Bedenkzeit für die betroffene Person. Wichtig zu wissen: Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen, wie dem Einverständnis der Eltern, ihre Daten ändern lassen.

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Quelle/Referenz
radioherford.de

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